Diesen Mittwoch endete ein Fall vor dem Landgericht Landshut mit einem Urteil, welches ein Armutszeugnis deutscher „Rechtsstaatlichkeit“ darstellt. Während etwa nationale Dissidenten oftmals langjährige Haftstrafen aufgrund bloßer Meinungsdelikte in dieser BRD erhalten, wurde eine 43-Jährige, die ihre 6-jährige Tochter zum Missbrauch freigegeben hatte, zu einer Bewährungsstrafe von gerade mal 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Mutter aus dem Landkreis Ebersberg betäubte ihr eigenes Mädchen mit Baldrian, damit ihr Geliebter seine abnormalen kranken Fantasien an ihr ausleben konnte. So wurde das unschuldige Kind über ein Jahr hinweg mehrfach unter Anwesenheit ihrer Erzeugerin schwer missbraucht und die Taten teilweise gefilmt. Der pädophile Sextäter, ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Erding, wurde zu 6 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Seine perversen Neigungen werden selbstverständlich nach abgebüßter Zeit – oder bereits vorzeitig – mit ihm entlassen. Wiederholungstaten können selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden.
„Der III. Weg“ fordert zum Schutz unserer Gemeinschaft unter anderem:
– Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen.
– Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden.
– Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe einzuführen.
– Die Verjährungsfrist bei sexuellen Missbrauchstaten ist aufzuheben.
25.09.2016 Sonntag
Veranstaltungsort: Landshut
Treffpunkt: 15:00 Uhr – Ländtorplatz