Seit über fünf Jahren sitzt der im NSU-Phantom-Prozess Angeklagte Ralf Wohlleben nun schon in Untersuchungshaft. Der 41-Jährige soll nach Ansicht der Bundeanwaltschaft die Mordwaffe, mit welcher neun Ausländer erschossen wurden, organisiert haben und sich somit der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gemacht haben.
Am 340. Verhandlungstag vor dem Münchner Oberlandesgericht stellten Wohllebens Verteidiger Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfram Nahrath einen bemerkenswerten Antrag. Zum Beweis, dass das „massenhaften Einwandern Nichtâ€Deutscher in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein wird und durch eine dieser Identität nicht mehr entsprechenden Bevölkerung mehrheitlich abgelöst wird, wenn diese Entwicklungen ihren Verlauf nehmen und nicht gestoppt werden,jedermann aufgrund dieser Entwicklungen vom drohenden Volkstod des deutschen Volkes sprechen und den Endpunkt dieser Entwicklungen als Volkstod bezeichnen kann“ soll ein Sachverständiger für Demographie vor Gericht geladen werden. Der Volkstod droht laut Antrag vom 25. Januar, da „das deutsche Volk aufgrund Geburtenrückgangs seit 1970 stetig wenigerdeutsche Nachkommen hervor bringt“ und „wegen Geburtenrückgangs im Durchschnitt immer älter wird“ und „die Zahl der deutschen Frauen im gebärfähigen und die Zahl derdeutschen Männer im zeugungsfähigen Alter stetig zurückgeht.“
Immer wieder wirft die Bundesanwaltschaft Wohlleben eine ausländerfeindliche und fremdenfeindliche Weltanschauung vor, obwohl dieser ausdrücklich im Zuge des von ihm mitorganisierten „Fest der Völker“ dazu aufrief, neben dem eigenen Volk auch alleanderen Völker in ihrer bisherigen Existenz, Identität und Souveränität zu achten. Mit der Idee eines Europas der Vaterländer soll gerade der drohende Volkstod aller europäischen Völker verhindert werden.Die Verteidiger des Angeklagtenbegründeten den Antrag mit einem bei Wohlleben gefundenes Feuerzeug, das im Prozess Thema war: Darauf hieß es „Volkstod stoppen“.
Schon vor dem kürzlich gestellten „Volkstod“-Antrag fordern Wohllebens Anwälte den Tod des früheren Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß untersuchen zu lassen, da dieser sich entgegen der staatlichen Behauptung 1987 in Haft nicht selbst erhängt habe. „Es drängt sich der Schluss auf, dass Rudolf Heß ermordet wurde.“ ließ die Verteidigung wissen und beantragten hierzu den Historiker Olaf Rose zu hören.
Inwieweit das Gericht dem Beweisantrag vom 340. Verhandlungsantrag folgen wird, bleibt abzuwarten. Es wird vermutlich so laufen, dass dieses politisch missliebige Thema seitens des Gerichts als „nicht entscheidungserheblich“ abgelehnt werden wird, da sowohl der Aufkleber zum Thema Rudolf Heß, als auch das Feuerzeug „Volkstod stoppen“ erst 2011 aufgefunden wurden und damit keine Rückschlüsse auf die Gesinnung von Ralf Wohlleben zum Tatzeitpunkt im Jahr 2000 zuließen.