Das Oberlandesgericht München hat vier Mitglieder der sogenannten terroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zu tatsächlichen Anschlägen kam es jedoch nie.
Als sich im Sommer 2014 die Internetgruppe „Oldschool Society“ (OSS) gründete, konnte niemand erahnen, zu was die BRD-Verfolgungsbehörden fähig sind. In der bis zu 30 Personen-starken Whatsapp/Facebook-Gruppe unterhielt man sich über alles Mögliche – auch über die zunehmende Überfremdung im Zuge der Asylflut.
Obwohl es im realen Leben nur zu einem einzigen Treffen der Gruppe kam, wählten sie sich –nach Rockervorbild- einen Präsidenten. Es entwickelte sich eine Dynamik, infolge derer einzelne Mitglieder der Gruppe begannen, offen Gewaltphantasien zu bekunden und mögliche Anschlagsziele zu definieren. Schon hier hätten die Behörden einschreiten können, wenn sie gewollt hätten. Schließlich war die OSS von Beginn an im Visier der Behörden. Anstatt jedoch präventiv tätig zu werden, warteten die Behörden ab, wie sich einzelne Mitglieder immer weiter radikalisierten. Von Anfang an waren die Sicherheitsbehörden nämlich dank eines verdeckten Ermittlers, der in die geschlossenen Foren und Chats der Gruppe eingeschleust werden konnte, stets über die Aktivitäten und Planungen informiert. Codename der Spionage-Aktion: "Gefährdungssachverhalt Mionetto".
Generell scheint es fraglich, ob die Angeklagten Willens noch in der Lage waren, Anschläge zu verüben. Oder ob es sich hier nicht viel mehr, wie aus Sicht der Verteidigung, um einen „virtuellen Stammtisch" "gescheiterter Existenzen" gehandelt haben könnte, deren Mitglieder eher den Daltons aus den Lucky-Luke-Comics geähnelt hätten, als Terroristen.
Mit den mehrjährigen Haftstrafen blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, welche Haftstrafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren gefordert hatte. Die längsten Haftstrafen bekamen die beiden „Rädelsführer“ mit fünf und viereinhalb Jahren Haft. Die weibliche Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, der vierte Angeklagte drei Jahre Haft.
Auch anhand dieses Verfahrens kann man wieder einmal gut erkennen, wie der Staat ganz bewusst der Radikalisierung nationalgesinnter Deutscher zuschaut oder wie in anderen Fällen gezielt radikalisiert und somit kriminalisiert, um sie anschließend Medienwirksam auszuheben und für Jahre hinter Gitter zu bringen.
Bild: Yastremska / www.bigstock.com
Obwohl es im realen Leben nur zu einem einzigen Treffen der Gruppe kam, wählten sie sich –nach Rockervorbild- einen Präsidenten. Es entwickelte sich eine Dynamik, infolge derer einzelne Mitglieder der Gruppe begannen, offen Gewaltphantasien zu bekunden und mögliche Anschlagsziele zu definieren. Schon hier hätten die Behörden einschreiten können, wenn sie gewollt hätten. Schließlich war die OSS von Beginn an im Visier der Behörden. Anstatt jedoch präventiv tätig zu werden, warteten die Behörden ab, wie sich einzelne Mitglieder immer weiter radikalisierten. Von Anfang an waren die Sicherheitsbehörden nämlich dank eines verdeckten Ermittlers, der in die geschlossenen Foren und Chats der Gruppe eingeschleust werden konnte, stets über die Aktivitäten und Planungen informiert. Codename der Spionage-Aktion: "Gefährdungssachverhalt Mionetto".