Rechtsschulung in Mainfranken

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Ende April 2017 trafen sich Mitglieder und Interessenten der Partei „Der III. Weg“ in Mainfranken, um rechtlich auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man schon auf eine längere politische Aktivität zurückblicken kann oder erst neu in der nationalrevolutionären Bewegung ist: Eine Auffrischung der Kenntnisse im Umgang mit den Verfolgungsbehörden in der BRD ist für jeden Aktivisten wichtig.
Vor Beginn des umfangreichen Programms aßen die Aktivisten gemeinsam zu Mittag und konnten sich bei der Stärkung austauschen und Energie für die Rechtsschulung sammeln.

Wie umfangreich die Repressionen der BRD-Behörden gegen nationale Oppositionelle ist, lässt sich alleine durch die Vortragsdauer von über fünf Stunden leicht ablesen, wobei hier anzufügen ist, dass manche Bereiche nur angeschnitten wurden und man nur die wichtigsten Themengebiete vertiefte.

Ein Überblick über den Inhalt des Vortrages (Auszug):

Aussageverweigerung ist das A und O

Gerade die Verweigerung der Aussage ist für das weitere Vorgehen gegen Verfolgungsmaßnahmen grundlegend. Die Polizei versucht immer wieder ihre Opfer zu überrumpeln und ihnen Aussagen zu entlocken, die die jeweilige Person so eigentlich nicht treffen wollte. Immer wieder wird dabei auch gelogen und den verfolgten Personen nachdrücklich erläutert, dass sie bei der Polizei aussagen müssten oder sie so zumindest besser vor Gericht da stehen. Beides ist ganz klar falsch, wie auch die Auswertungen von Anwaltsverbänden eindeutig gezeigt haben. Alles kann im Nachhinein auch noch geregelt werden, am besten unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Zum Eigen- und Fremdschutz ist es deshalb wichtig, Distanz zur jeweiligen Verfolgungsmaßnahme zu gewinnen und die vorgeworfenen Punkte nüchtern zu betrachten.

Gerade bei Hausdurchsuchungen, die meist in den frühen Morgenstunden stattfinden und wo fremde Personen an den intimsten Orten herumwühlen, ist man dermaßen emotionsgeladen, dass man die Situation nicht überblicken kann. Auch bei Kontrollen oder Festnahmen ist dies oftmals der Fall.

Man sollte hierbei nicht nur die Aussage verweigern, sondern auch die Unterschrift unter jegliche Dokumente. Vor allem bei Sicherstellungen könnten sonst Gegenstände auf den Dokumenten aufgeführt werden, die überhaupt nicht bei einem sichergestellt wurden. Wenn man unterschrieben hat, ist es beinahe unmöglich, einen solch miesen Trick nachträglich aufzudecken.

Auch gibt es bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen keine Mitwirkungspflichten. Gerne lässt die Polizei gefangen genommene irgendwelche Kleidungsstücke anziehen oder gewisse Posen einnehmen, um eine Ähnlichkeit zu einem nicht identifizierten Straftäter herzustellen. Besonders auf Demonstrationen werden Festgenommene von den Greiftrupps der Polizei mit Videokameras abgefilmt und von ihnen irgendwelche Handlungen verlangt. Hier macht man sich nicht strafbar, wenn man diesen Anforderungen widersetzt, was man auch immer tun sollte.

Verschlüsselungsprogramme sollte jeder Nationalist benutzen

Auch wenn man im nationalen Widerstand nichts Verbotenes macht, ist es trotzdem dringend zu empfehlen, sichere Kommunikationsmittel zu nutzen. Verschlüsselungsprogramme für E-Post und Mobiltelefon sind kostenlos und innerhalb kürzester Zeit einzurichten. So kann man der staatlichen Abhöreinrichtungen eine klare Absage erteilen und Informationen gelangen nicht so schnell in falsche Hände. Es kommt wahrlich nicht selten vor, dass Repressionsorgane im Nachhinein abgefangene Kommunikationsinhalte dazu benutzen, um abstruse Zusammenhänge vermeintlich zu beweisen. Im Nachgang findet sich dann immer ein Richter, der deswegen Hausdurchsuchungen oder gar Massenfestnahmen absegnet. Dies belastet nicht nur die jeweilige Person, welche unsicher mit den Daten hantierte, sondern alle nationalen Strukturen.

Vorsicht in (a)sozialen Netzwerken

Jeder nationale Aktivist sollte jede Veröffentlichung in sozialen Netzwerken vorher noch einmal überdenken. So vieles kann schnell illegal sein und auch zu Hausdurchsuchungen oder Festnahmen führen. Um sich ein Bild zu verschaffen, hilft auch der Blick in unseren Leitfaden: „Achtung Meinunsparagraphen!

Darüber hinaus gilt es möglichst keine persönlichen Informationen preiszugeben, auch wenn man den Zugriffskreis über gewisse Privatsphäreeinstellungen vermeintlich beschränkt hat. Man muss sich bewusst sein, dass die getätigten Informationen trotzdem im Netz stehen und damit gegen einen verwendet werden können. D.h. es sollte auf persönliche Bilder, den Klarnamen und weiteres verzichtet werden. Trotzdem nicht in falscher Anonymität waren, ihr seid trotzdem zurückverfolgbar!

Vorsicht vor falschen Freunden: Gerne versuchen sich unsere Feinde mit Fake-Profilen in unsere virtuellen Freundeslisten zu mogeln. Um dies zu vermeiden sollten nur Personen aufgenommen werden, die ihr auch wirklich kennt und bei Anfragen sollte immer die Echtheit der Profile überprüft werden. Dies geschieht am einfachsten über das Nachfragen über einen anderen Kanal.

Keine Zusammenarbeit mit Ausforschungsbehörden

Auch Anquatschversuche durch Kriminalpolizei und Geheimdienste wie Militärischer Abschirmdienst (MAD), Staats- und Verfassungsschutz fanden Einzug in den Vortrag. Hier ist wichtig, dass diese sofort abgewehrt werden sollen. Kein Händeschütteln, kein Gespräch, sondern umgehendes Wegschicken ist hier gefragt. Zunehmend suchen die Schnüffelbehörden vermehrt nationale Aktivisten auf, um sie für ihre widerlichen Spitzeldienste anzuwerben. Für den Umgang mit den Spitzelbehörden kann auch unser angefertigter Leitfaden helfen: „Leitfaden zum richtigen Umgang mit staatlichen Anquatschversuchen“.

Die anwesenden Aktivisten gingen nach dem geballten Vortrag gestärkt aus der Rechtsschulung heraus, um auf Repressionen und Willkürtaten des Staates bestmöglichst vorbereitet zu sein.

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