Repressionen gegen die Nordische Widerstandsbewegung in Finnland (Teil 1)

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Wie auch in Deutschland versuchen die herrschenden Politiker in Europa das zunehmende Aufwachen der Völker mittels brutaler Gewalt, Verboten und dem ausufernden Einsatz von Polizei und Geheimdiensten zu unterdrücken. Ein neues Zeugnis davon geben die aktuellen Entwicklungen in Finnland ab, über die wir hier einen Text des finnischen Ablegers der Nordischen Widerstandsbewegung auf Deutsch veröffentlichen:

Nach der Migrationskrise im Herbst 2015 entstand eine hitzige Debatte über die zunehmende Politisierung der Polizeikräfte in Finnland.
Wie kann es sein, dass Organisationen die des Mordes und Drogenhandels schuldig befunden wurden, sich frei bewegen und betätigen können, der Nationale Polizeirat aber nur die Nordische Widerstandsbewegung in Finnland verbieten will?

Ende 2016 entschied sich das Büro des finnischen Generalstaatsanwalts, dass es ein Verbot der Nordischen Widerstandsbewegung nicht weiter fortführen wird.
Anscheinend war der Grund für diese Entscheidung jener, dass selbst wirklich kriminelle Organisationen Versammlungsfreiheit und organisiertes Agieren genießen konnten. Eine politische Organisation zu verbieten, hätte dann wohl eher befremdlich gewirkt.
Jedoch entschloss sich der Nationale Polizeirat spontan einige Wochen später, eine Klage ihrerseits für ein Verbot der Nordischen Widerstandsbewegung vorzubereiten. Das Vorhaben des Nationalen Polizeirats fand die Unterstützung des Premierministers Juha Sipilä und des Nationalen Nachrichtendienstes.

Die neusten Schlagzeilen verkünden, dass der Nationale Polizeirat Klage beim Landesgericht der Region Tampere eingereicht hat. Der öffentliche Dienst hat sich dazu entschieden, klar zu zeigen wo sie stehen, indem sie den Rechtsanwalt Markku Fredman beauftragten– ein Mann der bekannt ist für seine knallharte multikulturelle Lobbyarbeit und (neben anderen Dingen) Hauptschuldiger für den Aufbau der „Refugee Advice Center Organisation“ ist. Diese hilft momentan dem Großteil der fremdartigen Menschen die nach Finnland kommen sich hier einzuleben.
Das ist der Pun,kt an dem es allen klar sein sollte, wo die finnische Polizei in der Flüchtlingskrise und Migrationspolitik steht.

In der Begründung für das Verbot führt der Nationale Polizeirat das „Nationalsozialistische Programm“ der Nordischen Widerstandsbewegung an, welches wohl das politische 9-Punkte Manifest meint, und gebraucht in diesem Zusammenhang den juristisch völlig irrelevanten Term „Hassrede“. Wenn das politische Manifest strafrechtlich relevante Passagen beinhaltete, wäre schon lange eine Klage eingereicht worden.
Das war nicht der Fall, da unser Manifest von Anfang bis Ende der finnischen Gesetzgebung entspricht.

Die Entscheidung des Polizeirats ist eine historische, da die Polizei nicht einmal den Versuch unternommen hat die sogenannten „1-Prozent-Gangs“ zu verbieten, von denen ein Teil der Mitglieder unter anderem wegen organisiertem Drogenhandel, Vergewaltigung oder Mord in ihrem Clubräumlichkeiten verurteilt wurden.
Folglich ist die Botschaft der Polizei an das finnische Volk, das selbst Drogen oder Mord willkommener ist als organisierter politischer Nationalismus.

Vergangenen Dezember hat die finnische Rundfunk Anstalt einen Artikel über das Verbotsverfahren der Organisation, inklusive eines Gespräches mit Minister Lauri Tarast, veröffentlicht. Der Kommentar Tarasts ist vielsagend:
„ Das letzte mal, dass organisierte Aktivitäten in Finnland verboten wurden, war Ende der 70er, als vier von dem Neonazi Pekka Siltoin geführte Organisationen verboten wurden. Zu dieser Zeit wurde die Entscheidung, aufgrund der Pariser Friedensverträge gemacht, welche faschistische, anti-sowjetische oder paramilitärische Organisationen verbot.
Jetzt haben wir eine ähnliche Situation. Der Nationale Polizeirat wird sich wahrscheinlich darauf berufen. Wenn die Umstände sich nicht geändert haben, kann man davon ausgehen, dass der Ausgang ein ähnlicher werden wird.“

 

Haben sich also die politischen Umstände in Finnland seit den Zeiten, in denen wir einschätzen mussten, ob Nicht-Regierungsorganisationen „Anti-sowjetisch“ sind, nicht geändert? Wenn das Verbot der Nordischen Widerstandsbewegung auf den Nachkriegsverträgen basiert, würde das praktisch bedeuten, dass das „legale System“ heute noch in der Ära Josef Stalins lebt.

Was zu dem Verbot der zwielichtigen Gruppierungen von Pekka Siitoin hinzukommt: die Organisationen wurden in dem gleichen Jahr verboten, in dem ihre Führungsspitze wegen organisierter politischer Brandstiftung verurteilt wurde.
Dem Gericht zufolge hatte die Führung ihre Autorität genutzt, um einem Mitglied das Begehen einer schweren Brandstiftung zu befehlen.

Die Führer und Mitglieder der Nordischen Widerstandsbewegung sind noch nie für gleichartige Verbrechen verurteilt worden. Selbst der Nationale Nachrichtendienst musste zugeben, dass die Handgemenge, die am Rande von Demonstrationen oder Kundgebungen stattgefunden haben, „spontan und reaktiv“ waren. Diese resultierten stets aus Bedrohungen oder unverhohlener Gewaltanwendung politischer Gegner gegen unsere Aktivisten. Die Führung der Nordischen Widerstandsbewegung hat niemals Befehle zur Ausführung von Straftaten gegeben, was die Situation heute von der von 1970 deutlich unterscheidet.

Die Tatsache, dass es bei Demonstrationen im Laufe der Jahre einige Handgemenge gab, welche aber ausschließlich „spontaner und reaktiver“ Natur waren, kann nicht als Verbotsgrund herhalten. Die Polizei versuchte ja auch nie, wirklich kriminelle Vereinigungen zu verbieten. Der Polizeirat lügt in seiner Argumentation, wenn er behauptet, die Auseinandersetzungen seien entstanden, als man die Weltanschauung der Aktivisten verbal verunglimpfte. Das war nicht der Fall, die Reaktionen waren stets auf Gewaltanwendung gegen unsere Aktivisten, Bedrohungen oder beispielsweise Bespucken unserer Aktivisten bezogen. (Wenn jemand in Richtung der Polizei spuckt, wird das von der Polizei ebenfalls streng beantwortet.)

Weiter geht es in Kürze mit Teil 2.
 

Bild: style-photography.de / www.bigstock.com

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