Krieg dem DFB

Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=VePsJq8FNZ4
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Unter diesem Motto marschierten die Anhänger von Dynamo Dresden im Mai beim Auswärtsspiel in Karlsruhe auf. Doch um was geht es den Fußballfans mit dieser martialisch anmutenden Aktion? Die Fans kritisieren in erster Linie das Strafensystem des DFB-Sportgerichts.

Der DFB und seine Regionalverbände verurteilen Vereine für Vergehen ihrer Anhängerschaft zu Geldstrafen oder Zuschauerausschlüssen.

Ein aktuelles Beispiel für diese Gerichtsbarkeit bietet der Fall von Energie Cottbus aus der Regionalliga Nordost. Anhänger hatten beim Auswärtsspiel in Bautzen Pyrotechnik gezündet. Beim Spiel in Babelsberg wurden Parolen wie „Arbeit macht frei – Babelsberg 03“ oder „Zecken Zigeuner und Juden“ skandiert. Zudem wurde der Platz gestürmt, sowie erneut Pyrotechnik gezündet, die zum Teil in Richtung der antideutsch ausgerichteten Babelsberger Fans geschossen wurden. Für diese Vergehen verurteilte der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) Energie Cottbus nun zu einer Geldstrafe von 10.000 €, wovon 4.000 € zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gastspiel in Babelsberg in der kommenden Saison müssen die Cottbuser zudem ohne eigenen Anhang bestreiten, ein weiterer Ausschluss folgt, sollte ein weiteres Vergehen bis zum 31.12.2017 registriert werden.

Die gängige Praxis erscheint auf den ersten Blick für viele logisch, auf eine Straftat folgt eine Strafe. Doch eine Frage wird nicht gestellt: woher ziehen eigentlich die Verbände ihre Legitimation um Strafen für Vereine auszusprechen? Und wie sinnvoll sind diese?

Video: Krieg dem DFB

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass Vereine sich ihre Anhängerschaft schlecht aussuchen können. Insbesondere Vereine ohne große Geschichte, umgangssprachlich auch „Kommerzvereine“ genannt, wie die TSG Hoffenheim oder RB Leipzig haben keine oder kaum „Problemfans“ und kassieren daher selten Strafen. Nahezu alle anderen Vereine, die hingegen über eine große Anhängerschaft, mit zahlreichen Ultras oder Hooligans verfügen, kassieren jedoch regelmäßig Strafen. Die Möglichkeiten Fehlverhalten auszuschließen sind jedoch stark limitiert. Gerade Pyrotechnik kann sehr leicht ins Stadion geschmuggelt werden. Das bedeutet, wenn Fans, die Pyrotechnik zünden wollen, vorhanden sind, gelingt ihnen das in der Regel auch. Die Frage ist jedoch, inwiefern Vereine Haftung übernehmen müssen, für das von ihnen nicht gewünschte Verhalten.

Um auf das eingangs genannte Beispiel zurückzukehren: Die Aktionen wurden in fremden Stadien durchgeführt. Für die Sicherheit zuständig sind hier der Ordnungsdienst des gastgebenden Vereins und die Polizei. Welche Möglichkeiten hätte der Verein Energie Cottbus gehabt, um die unliebsame Anhängerschaft abzuhalten?

Die eigentliche Frage ist jedoch, warum ist es überhaupt Aufgabe der Verbände, Vereine zu sanktionieren?

Stellen wir uns das Verhältnis von Fußballfan zu Fußballverein wie das eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber vor. In seiner Hausordnung schreibt der Verein fest, was er für unerwünscht hält. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte unterwirft sich der Stadionbesucher dieser Hausordnung. Dies entspricht dem Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber unterzeichnet. Er verpflichtet sich damit beispielsweise, Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Zudem sind Arbeitsplatz wie Stadion natürlich keine rechtsfreien Räume und Straftaten werden seitens der Justiz geahndet. Verstößt der Stadionbesucher gegen die Hausordnung, der Arbeitnehmer gegen seinen Vertrag, droht ihm das Stadionverbot beziehungsweise die Kündigung. Liegt eine Straftat vor, ermittelt die Polizei.

Nur: Was hat der Verband mit der Angelegenheit zu tun? Den Fußballverband können wir mit einem Arbeitgeberverband vergleichen. Der Verband sanktioniert seine Mitglieder, für Strafen der Mitarbeiter respektive Fans. Das ist, als würde der Arbeitgeberverband einem Arbeitgeber eine Geldstrafe aufbrummen können, wenn beispielsweise seine Mitarbeiter streiken. Die Höhe bestimmt der Verband willkürlich. Im Übrigen wird nur ganz selten das Zeigen linker Transparente oder Rufen deutschfeindlicher Parolen seitens der Verbände bestraft.

Theoretisch sollte in der BRD das Gewaltmonopol, also auch die Rechtsprechung in der Hand des Staates liegen. Die Fußballverbände untergraben dieses Prinzip jedoch und spielen sich selbst als juristische Instanz auf, wobei sie nicht die Täter, sondern die an der Tat unbeteiligten Vereine bestrafen. Das ist, als würden Scharia-Gerichte in Deutschland ganz offiziell als Rechtsprechung anerkannt. Völlig belanglos ist für die Verbände dabei, ob die Vereine identifizierte Täter selbst verurteilen beziehungsweise die Polizei dies tut.

Dieses Prinzip „funktioniert“ bislang, vergleichbar der Hegemonie, wie sie Antonio Gramsci definiert: Die Verbände herrschen über die Vereine, im Wesentlichen auf der Fähigkeit basiert, eigene Interessen als Allgemeininteressen zu definieren und durchzusetzen. Tatsächlich profitieren lediglich die korrupten Machteliten vom Verband, die die Vereine gegen ihre Fans ausspielen. Das Interesse des Verbandes ist hierbei die Mehrung des Profits an den Vereinen und der Erhalt der Macht als Paralleljustiz.

Gegen diese Herrschaft des zunehmend in die Kritik geratenen, moralisch alles andere als integren Verbands, richtet sich der Aufstand der Fans. Die Vereine sollen verstehen, dass diese Form der Sportgerichtsbarkeit keineswegs in ihrem Interesse ist!

Musikvideo: M.I.K.I – Krieg dem DFB (prod. Freshmaker) (SKK2 06.10.2017)

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