Nach Bewährungsstrafe für Triebtäter – „Der III. Weg“ fordert härtere Strafen

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In den ersten Septembertagen hat das Schöffengericht Rosenheim einen 40-Jährigen aus Kiefersfelden – Kreis Rosenheim – wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lapidaren Bewährungsstrafe und einer geringen Geldstrafe verurteilt. Aktivisten vom „III. Weg“ verteilten daraufhin Flugblätter mit der Forderung nach härteren Strafen für Kinderschänder.

Über Monate hinweg hat ein verheirateter 40-jähriger Mann aus Kiefersfelden in Chaträumen eines Online-Spiels den Kontakt zu einem minderjährigen Buben gesucht. Hierbei hat der perverse Täter in 33 Fällen sexualisierte Unterhaltungen mit dem 13-Jährigen geführt und ihn dabei aufgefordert, Bilder von seinem Penis zu schicken. Mit Nachdruck versuchte er, an intime Fotos des Minderjährigen zu kommen und versprach ihm als Gegenleistung auch Geld – der bedrängte Bub lieferte. Doch mit Bildern und Texten wollte sich der Perversling nicht abfinden, so wollte er den Minderjährigen auch real erleben. Ein geplantes Treffen der beiden bekam die Mutter des Opfers mit und verständigte sofort die Polizei, wodurch Schlimmeres verhindert werden konnte.

Was passiert wäre, wenn die Mutter das Treffen nicht verhindert hätte, möchte man sich nicht ausmalen. Es ist erschreckend, dass Pädophile, wie in diesem Fall, mit einer Bewährungsstrafe davonkommen und weiterhin unsere Kinder solchen Subjekten schutzlos ausgeliefert sind.

Um der Forderung nach härteren Strafen für Kinderschänder in Kiefersfelden Gehör zu verschaffen, verteilten Aktivisten unserer Partei aus dem „Gau Wendlstoa“ zahlreiche Infoschriften an Haushalte und Passanten.

„Der III. Weg“ fordert:

  • Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen!
  • Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden!
  • Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe anzuwenden!
  • Die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungs- und Missbrauchsdelikten, damit Täter auch nach Bekanntwerden von Taten, die länger zurückliegen, noch zur Rechenschaft gezogen werden können!

Das oberste Gebot lautet: Nicht Täter, sondern Kinder und Opfer schützen!

Für Familie, Volk und Heimat!

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