Die Gemeinde Haßloch im Landkreis Bad Dürkheim wehrt sich zum Schutz ihrer Bürger gegen die Unterbringung eines vorbestraften Asylbewerbers, muss aber nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz den straffälligen Somalier zwangsweise aufnehmen. Der Asylant war wegen mehrerer sexueller Übergriffe verurteilt und vorzeitig nach dreijähriger Haft entlassen worden. Laut Gutachter könnte dieser rückfällig werden. Und dennoch muß die Gemeinde Haßloch ihn unterbringen. Da sein Asylverfahren noch am laufen sei, könne der Mann aktuell auch nicht abgeschoben werden.