EU will Meinungsfreiheit im Weltnetz weiter einschränken

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In der Europäischen Union entstehen derzeit verschiedene Pläne für verschärfte Maßnahmen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum.
Durch einen von der Bürgerrechtsorganisation Edri (European Digital Rights) geleakten  Entwurf sind die Pläne der EU-Kommission frühzeitig bekannt geworden. Dieser sieht „Empfehlungen“, speziell an die Betreiber sozialer Netzwerke vor, ihre Portale stärker zu zensieren und Urheberrechtsverstöße zu ahnden. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, droht die EU mit neuen Gesetzen, um effektiv gegen „terroristische Online-Propaganda sowie fremdenfeindliche und rassistische Botschaften, die zu Hass und Gewalt aufstacheln„, vorzugehen.

Filter-Algorithmus zur Meinungskontrolle

Die britische Innenministerin Amber Rudd will derweil neben den großen Internetunternehmen, die schon bereits den vom Innenministerium mitentwickelten Algorithmus nutzen, auch kleinere Unternehmen dazu zwingen, einen Upload-Filter einzusetzen, um zu verhindern, dass einmal als „extremistisch“ erkanntes Material nicht erneut hochgeladen werden kann.
Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war möglicherweise also nur der Anfang. Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde letztes Jahr einfach ein neues Überwachungsgesetz beschlossen und die Meinungsfreiheit weiter massiv eingeschränkt. Zur Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität im Internet verabschiedete der Bundestag im Schatten der Homo-Ehe das von Justizminister Heiko Maas (SPD) entworfene Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Heiko Maas sagte gegenüber Spiegel noch frech, mit dem Gesetz werde das „verbale Faustrecht“ im Netz beendet und die Meinungsfreiheit aller geschützt.
In Wahrheit wird die Meinungsfreiheit damit ein weiteres großes Stück abgeschafft. Im Punkt 5 des Parteiprogramms unserer nationalrevolutionären Partei „Der III. Weg“ fordern wir zur Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte:
Die Partei DER DRITTE WEG bekämpft entschieden die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen.

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