Die Aushöhlung und Umstrukturierung des BAMF

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Die Skandale rund um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) reißen einfach nicht ab und erschrecken mit immer neuen und vor allem prekären Details. Rückblickend erkennt man dann schnell, daß das einstige Amt, welches unparteiisch und unabhängig sein sollte, systematisch ausgehöhlt und zu einem politischen Instrument der volksfeindlichen Kaste umfunktioniert worden ist. Der erste Schritt begann dabei bereits vor der Grenzöffnung und noch bevor die freundlich als „Flüchtling“ umschriebenen unsere Grenzen erstürmten.

 

20. August 2015: Aushebelung der Dublin Verordnung

Der zur damaligen Zeit amtierende Präsident der BAMF, Manfred Schmidt, hat am besagten Tag seinen Beamten ein Schreiben zukommen lassen mit folgendem Inhalt: „Herr Präsident hat entschieden, dass ab sofort keine Übernahmeersuchen für syrische Antragsteller mehr gestellt werden. Dublin wird faktisch für Syrer ausgesetzt. Die faktische Aussetzung von Dublin für Antragsteller aus Syrien wird nicht öffentlich kommuniziert.“

Mit diesem Husarenstück wurde die Dublin-Verordnung faktisch umgangen, die besagt, das Flüchtlinge, die in die EU flüchten im ersten sicheren europäischen Land bleiben müssen, das sie erreichen. Wenn sie in ein weiteres Land flüchten“ wollen, so müssen sie ein Übernahmeersuch stellen. Doch mit dieser Anordnung vom 20. August ist dies für Flüchtlinge aus Syrien hinfällig. Wer angab, aus Syrien geflohen zu sein, wurde einfach durchgewunken.

 

 

4. September 2015: Grenzöffnung

Als der Sturm auf unsere Grenzen begann und Heerscharen von Asylsuchern vor den Toren Einlaß forderten, gab es vom Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 13. September eine mündliche Aufforderung an die Bundespolizei, niemanden mehr an der Grenze abzuweisen. Damit hat der Bundesinnenminister einen weiteren Schritt zur Aushöhlung der BAMF getan und Deutschland damit verraten. Durch seine Anweisung an die Bundespolizei ignorierte und überschrieb er förmlich den Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem zum Thema Asylrecht folgendes steht:

 

„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) 1Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 2Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. 3In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“

Somit wurden die Grenzüberwachung und die Kontrolle noch weiter aufgeweicht und Deutschland empfindlich geschwächt.

 

 

17. September 2015: BAMF Präsident tritt zurück

Weil der damalige Präsident der BAMF, Manfred Schmidt, nun erkannte, dass sein Amt nicht im Geringsten auf diesen Sturm von Flüchtlingen vorbereitet war, entschloß er sich zurückzutreten. Am Folgetag installierte der Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmeier, einen neuen „Leiter des BAMF“.

Dazu wäre eigentlich nur der Bundesinnenminister befugt gewesen. Warum dies von Altmeier getätigt wurde, bleibt unklar. Er setzte den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, in dieses Amt ein. Da dieser aber bereits ein Amt in der Bundesagentur hatte und keine zwei Ämter bekleiden darf, wurde kurzerhand das Amt des Präsidenten der BAMF abgeschafft. Weise war nun eben „Leiter der BAMF“.

Dass hier ein teuflisches und verräterisches Spiel seinen Lauf nimmt, dürfte selbst einem Blinden auffallen.

Hier werden Schachfiguren ins Spiel gebracht. Weise’s erste und eigentliche Handlung bestand darin, meist gering qualifizierte neue Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen in das BAMF zu holen.

 

 

BAMF wird Neuorganisiert

Frank-Jürgen Weise tat nun einen weiteren Schritt zur Zersetzung der Behörde, indem er die Neuorganisierung der BAMF der externen Beratungsfirma McKinsey übertrug. Das Honorar hierfür betrug 42,6 Millionen Euro. Dieser Schritt stieß bei den Mitarbeitern auf großes Unbehagen und wurde äußerst kritisch gesehen.

Am 12. Dezember 2015 fragte auf der Personalversammlung der BAMF Mitarbeiter den Vorsitzenden des örtlichen Personalrats, Gernot Hüter, rhetorisch: „Bevorzugt man im Bundesamt vielleicht neuerdings die Personalgewinnung von Betriebswirtschaftlern und Controllern, weil man das Asylverfahren perspektivisch mehr nach betriebswirtschaftlichen Gründen denn rechtlichen Normen ausrichten will?“

Die Skepsis erwies sich als gerechtfertigt. Die Umstrukturierungsmaßnahmen von McKinsey griffen tief ins Fundament. Von jetzt ab lag der Fokus der Behörde nicht mehr auf Prüfung von Identitäten und deren Asylbegründungen, sondern auf das schnelle Abarbeiten von Fällen. Faktisch ein schnelles Durchwinken sämtlicher Neuanträge ohne Überprüfungen. Somit wurde nicht nur Betrügern und Wohlstandsschmarotzern Tür und Tor geöffnet, sondern auch Kriminellen und Terroristen. Deutschland wurde ans Messer geliefert.

Als besonderen Ansporn für die Mitarbeiter wurde diejenige Abteilung als beste ausgezeichnet, die am meisten Fälle abgearbeitet hatte. Fahrlässig und mißachtend wurde die Sicherheit verkehrt und das einstige Amt zur Kontrolle von Migranten und Flüchtlingen auf den Kopf gestellt.

 

 

Keine Unterlagen zur Identitätsüberprüfung

Mittlerweile hat die Talfahrt des BAMF richtig an Fahrt aufgenommen, denn nun ist es wohl so, dass von den Mitarbeitern keinerlei Unterlagen zur Überprüfung der Identität des Asylsuchers mehr eingefordert werden darf. Hier ist der Glaube wohl stärker als der Beweis. Der BAMF-Personalrat fasste am 28. Mai 2018 die momentane Situation in einem niederschmetternden Brief wie folgt zusammen: „Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen. Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern.“

Fasst man alle Fakten zusammen, so erkennt man schnell, dass von Anfang an gezielt sämtliche Hürden und Hindernisse aus dem Weg geschafft wurden, um diesem Sturm von art- und kulturfremden Ausländern den Weg zu ebnen. Hier wurde präzise und strategisch gegen das Wohl des deutschen Volkes gearbeitet und entschieden. Auch wenn die Politiker jetzt vereinzelt die Hände heben und Phrasen säuselnd zurückrudern, sie haben nichts dagegen unternommen und haben das deutsche Volk verkauft!

 

Quellen: Skandal um das Bundesamt für Migration und Fluechtlinge in Bremen – wie das Kanzleramt das Recht aushöhlte

 

1 Kommentar

  • Manfred Schmidt ist nicht freiwillig zurückgetreten. Vielmehr war es so, dass er gemeinsam mit Innenminister de Maiziere in’s Kanzleramt einbestellt wurde. Angela Merkel hat den Herren dann eröffnet, dass einer von Ihnen jetzt gehen müsse, um der Öffentlichkeit ein Bauernopfer zu präsentieren. Schmidt hätte schon vor dem Massenansturm mehrfach darauf hingewiesen, dass seine Behörde personell unzureichend ausgestattet ist.

    Letztlich spielt das eigentlich keine Rolle. Das BAMF entscheidet über den Aufenthaltsstatus von Asylsuchenden. Unabhängig davon, wie diese Entscheidung ausfällt, werden selbst diejenigen nur selten abgeschoben, die kein Bleiberecht erhalten. Für mich erschließt sich daher das ganze Gewese um die Arbeit dieser Behörde nicht, wenn deren Entscheidungen ohnehin keine praktische Bedeutung haben.

    Geistiger Brandstifter 17.06.2018
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