Biedenkopf: Haft mit Sicherungsverwahrung für Triebtäter

Home/Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, Stützpunkt Westerwald/Taunus/Biedenkopf: Haft mit Sicherungsverwahrung für Triebtäter

Zu einem erfreulich harten Urteil kam es im Prozess vor dem Marburger Landgericht. Der Angeklagte aus Biedenkopf wurde zu neun Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der heute 42 Jahre alte Mann hat nach Überzeugung des Gerichts über Jahre hinweg mehrere Kinder sexuell missbraucht und misshandelt. Die nachweisbaren Taten haben zwischen 1997 und 2000 sowie 2014 bis 2015 abgespielt. Verschiedene Kinder wurden vom Angeklagten in Homberg/Efze, Biedenkopf, Steffenberg und Dautphetal und weiteren Orten sexuell belästigt bzw. vergewaltigt.

Verteilaktion im Zuge des Gerichtsverfahrens

Im Heimatort des Triebtäters verteilten Aktivisten unserer Partei „Der III. Weg“ Flugblätter zum Thema, in welchen eine härtere Bestrafung von Sexualstraftätern eingefordert wird. Zum Schutz unserer Kinder setzt sich die Partei „Der III. Weg“ für eine Verschärfung der Strafen für Kinderschänder ein. Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen. Für Wiederholungstäter solcher bestialischen Verbrechen oder Kindermörder ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden. Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungsdelikten muss abgeschafft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×