Am Dienstag, den 11. September 2018, begann im Fuldaer Landgericht ein Prozess über einen Fall, wie er leider allzu häufig in der BRD vorkommt. Einem Einwanderer, in diesem Fall aus Somalia, wird vorgeworfen, aus einem nichtigen Anlass heraus eine schwere Straftat begangen zu haben. Um an eine Zigarette zu kommen, bedrohte er einen Mann in Fulda mit dem Tod und griff diesen schließlich mit einem Messer an, um seine Drohung in die Tat umzusetzen.
Der Prozess ist auf sechs Verhandlungstage angesetzt. Der angeblich 23 Jahre alte Somalier, welcher im Jahr 2011 in die BRD einreiste und 2013 in den Raum Fulda nach Eichenzell gekommen war, kann sich nur über eine Dolmetscherin verständigen, die im Gerichtssaal mit Kopftuch Platz nimmt. Der brutale Angriff ereignete sich am 10. Februar 2018 gegen 20:10 Uhr in der Löherstraße in der Fuldaer Unterstadt. Dort traf der Neger auf sein rauchendes Opfer und drohte unvermittelt: “Give me the cigarette, the cigarette is mine! Allahu akbar! I kill christians!“ (dt.: „Gib mir die Zigarette, die Zigarette gehört mir! Allah ist groß! Ich töte Christen!“). Dabei trat der Somalier nah an den Angesprochenen heran.
Das verdutzte Opfer, ließ sich diese Obszönität seitens des Somaliers nicht gefallen und stieß den Täter in Selbstverteidigungsabsicht von sich weg. Daraufhin zückte der Neger ein Messer und ging in Tötungsabsicht auf sein Opfer los, indem er gezielt Hals, Brust und Schulter angriff. Das Opfer konnte glücklicherweise den Messerstichen ausweichen und ergriff die Flucht, wurde jedoch von dem Neger verfolgt und weiter attackiert. Der Somalier rief bei der Verfolgung: „I’m a moslem, I will kill you, I kill christians! Allahu akbar!“ (dt.: „Ich bin ein Mohammedaner, ich werde dich töten, ich töte Christen!“). Seine Drohungen konnte der selbsternannte Gotteskrieger nicht mehr ausführen. Auch der Fluchtversuch vor der anrückenden Polizei scheiterte, sodass der verhinderte Mudschaheddin festgenommen werden konnte. Seitdem hockt der Neger in Untersuchungshaft in der JVA Fulda.
Der Somalier ist für die Justiz kein Unbekannter und einschlägig vorbestraft. Achtmal schon wurde er aktenkundig auffällig, was ihm diverse Geld-, und auch Haftstrafen beschert hatte. Seine bisherigen „Bereicherungsversuche“ sprechen eine klare Sprache: mehrfacher Diebstahl hochprozentigen Alkohols in einem Geschäft, eine Prügelei mit einem Filialleiter, welcher ihn erwischt hat, ein offensichtlicher Freudentanz vor einem Geschäft nach einem geglückten Diebstahl, bei welchem er die Worte „Ich ficke Deutschland! Ich ficke euch alle!“ sang, sagen auch viel über die Ansichten des Negers aus. Fehlen darf natürlich auch nicht eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung einer Frau auf der örtlichen Kirmes im sonst beschaulichen Dalherda und weitere „übliche Straftaten“, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beamtenbeleidigung (z.B. „Bastard“), Drogendelikte und Sachbeschädigung (z.B. im Gefängnis). Es ist im Prinzip das berüchtigte bunte Freudenfeuer. Die Tatsache, dass er kein Deutsch spricht, kreidet der anmaßende Afrikaner natürlich auch seinem großzügigen Aufnahmeland an. Den Deutschkurs musste er abbrechen, da sich nach eigener Aussage dort nicht angemessen um ihn gekümmert wurde.
Der Asylantrag des aggressiven Gewaltkriminellen ist schon vor längerer Zeit abgelehnt worden. Dass der Mann überhaupt noch in der BRD lebt, zeigt wieder einmal das Versagen dieses Systems in der Asylpolitik. Trotz all der kriminellen Machenschaften und Straftaten fand bisher keine Abschiebung statt und so wird es vermutlich auch nach dem aktuellen Prozess sein.
Der Aussage des Afrikaners in Bezug auf den Deutschkurs müsste nachgekommen werden. Das angemessene Kümmern, nämlich die sofortige Ausweisung und Abschiebung, wäre zwar nicht im Interesse des kriminellen Afrikaners, dafür jedoch ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Bei dem praktizierten Kuschelkurs der Justiz und Politik gegenüber kriminellen Einwanderern ist dies jedoch kaum zu erwarten. Der Fall in Fulda reiht sich ein in die zahlreichen Fälle, welche das Scheitern dieser Republik in der Asylkrise offenbart. Es bleibt hier nur, das Opfer zu beglückwünschen – nicht jeder Deutsche hat den Angriff eines abgelehnten „Asylbewerbers“ bisher überlebt.
Wenn er ein „guter Moslem“ wäre, würde er keinen Alkohol trinken. Daran erkennt man gut die Doppelmoral des Täters. Dass er seit sieben Jahren in Deutschland lebt und kein Deutsch kann, spricht ebenfalls für sich. Wenn jemand in Deutschland leben will, dann gehört dazu, dass er die Sprache erlernt. Da sind die Asylanten eindeutig in der Bringschuld! Die mangelnden Sprachkenntnisse haben mir auch sehr sauer aufgestoßen als, im Rahmen der Berichterstattung über den NSU- Prozess, einige Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße, interviewt wurden. Die wohnen alle seit mindestens Juni 2004 in Deutschland. Also mindestens 14 Jahre! Und alle haben einen Dolmetscher gebraucht! Innerhalb von 14 Jahren sollte es wohl zumutbar sein, die Sprache des Gastlandes zu erlernen. Das sollte schon der Respekt gegenüber den Einheimischen gebieten. Und man sollte auch meinen, dass es notwendig ist, um im Alltag zurechtzukommen. Aber die leben in ihren Parallelwelten, wo ganze Straßenzüge von Ausländern bevölkert sind, so dass ein erlernen der Sprache überhaupt nicht mehr notwendig ist. Man stelle sich mal vor, man würde nach Afrika oder in die Türkei auswandern, aber die dortigen Sprachen nicht erlernen. Man würde überhaupt nicht zurechtkommen.