Schüller ist für seine Facebook-Postings schon einschlägig bekannt. Im Jahre 2016 wurde er wegen eines Eintrages zu einer Geldstrafe von 1500 Euro wegen übler Nachrede und Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht verurteilt. Damals behauptete er, Zeuge einer Körperverletzungshandlung eines Polizeibeamten gegen einen Linksextremisten geworden zu sein und veröffentlichte auch noch ein Foto des Beamten (siehe auch: Verleumdung: Nürnberger Linken-Stadtrat verurteilt). Diese Behauptungen waren, wie Schüller zerknirscht vor Gericht einräumen musste, wissentlich falsch. Die Veröffentlichung des Fotos verstieß zudem gegen § 22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenem Bild).
Am Abend des 27. August 2018 setzten im sächsischen Chemnitz über 10.000 Menschen ein eindrucksvolles Zeichen gegen Ausländergewalt (siehe auch: Ausländergewalt: Großdemonstration in Chemnitz). Trauriger Anlass war bekanntermaßen die tödliche Messerattacke in der Nacht zum 26. August 2018 durch einen bzw. mehrere ausländische Täter. Während sich die heimattreuen Demonstranten noch in Chemnitz befanden, setzte um halb zehn Titus Schüller seinen beleidigenden Post auf seinem öffentlichen Profil in dem sozialen Netzwerk ab.
Laut Schüller schaut sein offensichtliches ideologisches Vorbild Karl Marx erhaben auf die „Drecksnazis in Chemnitz hinnab“ (!sic). Danach folgt die übliche kommunistische Phrasendrescherei.
In der Kommentarspalte unter dem Artikel fielen gleich andere Facebook-Benutzer und Freunde des Linken-Politikers in die dumpfe Hetze mit ein und geiferten gegen die Demonstrationsteilnehmer. Wegen der Einträge wurde bereits Anzeige gegen den Nürnberger Linken-Stadtrat und weitere Personen, die sich ähnlich äußern, gestellt. Wer sich durch die Äußerung Schüllers ebenfalls beleidigt fühlt, sollte ebenfalls Strafanzeige und Strafantrag stellen.