Presseberichterstattung zu Messerangriff in Dessau-Roßlau

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„Bildschirmfoto – MZ-Online vom 26.09.2018“

Mit einer Meldung vom 20. September 2018 berichteten wir über eine Auseinandersetzung in Dessau-Roßlau, bei dem auch ein Messer im Einsatz gewesen sein soll. Ein 42-jähriger Deutscher wurde auf Höhe der Gartensparte „Oberbreite“ von drei Männern, augenscheinlich nichtdeutscher Herkunft angepöbelt und im weiteren Verlauf angegriffen und verletzt (Blutiger Messerangriff in Dessau-Roßlau).

Die Mitteldeutschen Zeitung (MZ) veröffentlichte am 26. September 2018 einen Artikel in welchem berichtet wird, dass es für den Angriff keine Beweise gebe. So liegt bei der Polizei weder eine Anzeige vor, noch wüsste der „Vorstand der Gartensparte“ von der nächtlichen Schlägerei.

Die Information über den Zusammenstoß und das beigefügte Bild welches die Verletzungen am Arm des Geschädigten zeigt erreichten uns über das persönliche Umfeld des Geschädigten. Aufgrund eines vorherrschenden Vertrauensverhältnisses gibt es für uns keinerlei Gründe an dem Wahrheitsgehalt der Sachverhaltsschilderung zu zweifeln. Dass der Fall bei der Polizei nicht bekannt ist, liegt darin begründet, dass der Betroffene kein Vertrauen in die Strafverfolgungsorgane hat und daher keine Anzeige erstattete. Dies berichtete er uns auch gegenüber. Aus der prekären Situation und unter Zuhilfenahme anderer Gäste aus einer nahegelegenen Gaststätte konnte sich der Mann wie berichtet befreien. Ein Rufen der Polizei fand somit durch ihn nicht statt.

Warum der Vorstand der Gartensparte von der Schlägerei wissen sollte, entzieht sich des weiteren unserer Kenntnis. In den Redaktionsstuben der MZ vermutet man offensichtlich in dem Vorstand des Gartenvereins, gemäß dem Vorurteil, spießige Kontrollfreaks die penibel die Einhaltung der Regularien vom Bewuchs der Pflanzen bis zum korrekten Anstrich der Gartenhütten kontrollieren und die Vereinsatzung auswendig rückwärts aufsagen sollen. Gemäß diesem Vorurteil müssen die Vorstände somit natürlich auch über jede unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe Bescheid wissen oder eben über jede nächtliche Schlägerei bestens aufgeklärt sein. In der Realität sieht es jedoch nun mal anders aus. Der Vorstand muss natürlich nicht zwingend Kenntnis von dem nächtlichen Angriff haben. Es ist ebenso gut möglich, dass die Vereinsvorsitzenden eine schlechte Presse oder eine vermeintliche Verleumdung fürchten und sich aus diesem Grund gegenüber der Presse zugeknöpft geben.

Ebenso wird uns in dem MZ-Bericht vorgeworfen nicht auf die Anfrage der MZ reagiert zu haben. Hierzu sei folgendes angemerkt. Am Nachmittag des 25. September 2018 erreichte uns eine E-Mail der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) in welcher diese Zweifel an unserem Bericht anmeldete und eine Rückantwort bis zum 26. September 12 Uhr mittags einforderte. Da wir jedoch entgegen der Reporter bei der MZ ehrenamtlich und neben anderer beruflicher Tätigkeit aktiv sind, war das „Ultimatum“ zur Beantwortung bereits bei Kenntnisnahme der besagten Mail überschritten.

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