Das Damoklesschwert „UN-Migrationspakt“

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Eher still und heimlich erwuchs ein Geschwür im Verborgen, welches nun erst Mitte 2018 in die breite Öffentlichkeit trat und das Wohl einer Vielzahl an Staaten bedroht. Die Rede ist vom „UN-Migrationspakt“, der am 11. Dezember 2018 in Marrakesch in Marokko von 192 Staaten unterzeichnet und damit verabschiedet werden soll. Dieser Pakt birgt so ein Gefährdungspotenzial, dass man ihn zurecht als Damoklesschwert bezeichnen kann. Seit 2016 verhandelten die Abgesandten der UN Vollversammlung völlig unbehelligt von der Öffentlichkeit über diesen Pakt, der den „Migrationsfluß“ verbessern soll. Erst am 14. Juli 2018, nachdem die multilateralen Verhandlungen abgeschlossen waren, wurde von den ARD Tagesthemen darüber berichtet. Nun wurde es auch für die breite Masse offenkundig, was die angeblichen „Volksvertreter“ hinter verschlossenen Türen für die Länder ausgehandelt hatten. Ein Pakt, der es wahrlich in sich hat und volksverachtender nicht sein kann. Die USA traten unter Donald Trump bereits im Dezember 2017 aus diesem Knechtbrief aus und nach seinem Bekanntwerden auch Ungarn am 18. Juli 2018. Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó beschrieb den Pakt mit treffenden Worten. Er sei „unausgewogen, extremistisch und gefährlich“. Australien trat ebenfalls zurück.

 

Wie hier zu lesen war, sagte der Präsident der UN Vollversammlung Miroslav Lajcak: „Migration ist eine Tatsache, aber wir hatten bislang kein Instrument, um diesen Prozess zu lenken, zu steuern.“ Somit wird der Migrationspakt sinnbildlich zu einem Instrument für all jene, die aus welchem Grund auch immer, ein Interesse an der Masseneinwanderung haben. Schon im Juli 2018 warfen Kritiker ein, daß es sich dabei eher um eine große Umsiedlung von Afrikanern nach Europa handle. Nach UN Daten soll es in etwa 250 Millionen Migranten geben. Diese würden dadurch kanalisiert und wie ein Speer in die Herzen der europäischen Länder eintauchen.

 

Der UN-Migrationspakt beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

Punkt 15 – Nationalstaaten dürfen weiterhin frei zwischen legalem und illegalem Aufenthaltsstatus unterscheiden

Punkt 16 i – Migration soll Teil der Schullehrpläne werden, um ein freundlicheres Klima zu schaffen und die Bereitschaft für Vielfalt zu stärken, sowie Intoleranz und Rassismus vorzubeugen

Punkt 21g – Bereitstellung von humanitären Visa bei plötzlichen Naturkatastrophen

Punkt 21h – Umsiedlung von Menschen, die aufgrund von Klimawandel, Desertifikation, Dürre, Anstieg des Meeresspiegels oder Bodendegradation gezwungen sind, ihr Heimatland zu verlassen

Punkt 23b – Illegale Einwanderer, die Dienste von Schleppern in Anspruch genommen haben, müssen besonders geschützt werden

Punkt 23g – Migranten, egal ob legal oder illegal, sollen juristische Unterstützung bei ihren Verfahren erhalten

Punkt 29 / Ziel 13 – Jede Haft in Zusammenhang mit internationalen Migrationsvorgängen soll so kurz als möglich sein und bevorzugt sollen Alternativen zu Haftverwahrungen angestrebt werden

Punkt 31 – Migranten sollen einen Zugang zu Basisversorgungen haben; sprich zu Sozial- und Dienstleistungen (Krankenkasse, Hartz IV usw.)

Punkt 32c und d – Alle Migranten sollen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben

Punkt 33b – Migranten sollen die einheimische Bevölkerung bei sogenannten „Hassverbrechen“ bei der Polizei melden

Punkt 33c – Medien, die systematisch Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder irgendeine andere Art der Diskriminierung von Migranten befürworten, sollen jede Art der öffentlichen Förderung verlieren – auch finanziell

Punkt 33d und e – Migranten sollen Polizisten melden dürfen, die sie aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion kontrollieren

Punkt 33f – Vorfälle von Intoleranz, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit sind sofort zu melden

 

Zwar wird vielfach darauf hingewiesen, dass nach dem Punkt 7 dieses Schandwerk, welches die einheimische Bevölkerung in Ketten legt, nicht bindend sei und jeder Staat seine Unabhängigkeit behielte, doch wie sagt man so schön: „Mit Speck fängt man Mäuse.“ Kritiker befürchten, dass eine Umsetzung als bindendes Gesetz nur eine Frage der Zeit ist.

Die „Volksvertreter“ der deutschsprachigen Länder, die angeblich im Namen des Volkes diesen Pakt gut heißen und am 11.12.2018 unterzeichnen wollen, sind (wie auf https://migrationspakt-stoppen.info/ zu sehen)

Für Deutschland: Christoph Heusgen

Für Österreich: Jan Kickert

Für die Schweiz: Jürg Lauber

Christoph Heusgen ist seit 2005 außen- und sicherheitspolitischer Berater von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und seit 2017 Vertreter in der UN. Die Nähe und Liebe zu babylonischen Zuständen ist somit gegeben und läßt über seine volksfeindlichen Absichten keinen Zweifel übrig.

Dem Schweizer Vertreter Jürg Lauber wurde von der SVP (Schweizerischen Volkspartei) angedroht, sollte er unterzeichnen, so würde er von ihnen angezeigt werden.

Bedenken aufgrund des entfachten Wirbels um dieses Thema äußerte die Österreichische Regierung am 23. September 2018 mit einer offiziellen Regierungserklärung gegenüber der Zeitung Krone: „Eine finale Entscheidung über eine Zustimmung, allfällige Ablehnung oder eine die fehlende Bindungswirkung klarstellende Erklärung der gegenständlichen UN-Deklaration konnte noch nicht gefunden werden

Es laufen auch Petitionen gegen diesen Pakt und es läßt sich innerhalb des Volkes eine klare Ablehnung desselben erkennen.

Die Partei „Der III.Weg“ lehnt diesen Schandvertrag ebenso rigoros ab, da damit unsere ethnische Existenz bedroht würde, der Arbeitsmarkt durch Lohndrücker und Qualitätssenkung leiden und unsere Sozialkassen geschröpft würden. Eine hemmungslose Zuwanderung mit der einhergehenden Fesselung der Bevölkerung ist um jeden Preis zu verhindern.

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