Ein mehrfach verurteilter Kinderschänder treibt in Potsdam seit Längerem sein Unwesen. Dies ist keine Satire. Am 20. August 2018 hat das Berliner Kammergericht entschieden, dass der mehrfach verurteilte Kinderschänder aus Bosnien auf freien Fuß kommt, weil der Prozess zu lange dauert.
Der Herr Eljub R. wurde bereits 2015 wegen sexuellen Missbrauchs von 2 Kindern zu 14 Monaten Haft verurteilt, dieses Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. So konnte er weiter seinen perversen Neigungen nachgehen und hat von Sommer 2016 bis September 2017 zehn weitere Straftaten begangen. Der Angeklagte suchte sich seine Opfer über soziale Netzwerke. Die Jungen im Alter von 11-13 Jahren wurden mit kleinen Aufträgen, meistens zum S-Bahnhof Köpenick gelockt. Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte mit folgenden Worten: „Ich habe große Fehler gemacht, die Jungen freuten sich, dass sie einen erwachsenden als Freund hatten, der Alkohol und Kippen für sie einkaufte.“ Diese Situation nutze der perverse Kinderschänder aus. Der Missbrauch der Kinder ist aufgefallen, da ein Bruder eines der Opfer Bilder von männlichen Geschlechtsteilen auf dessen Telefon fand.
Bei dem verurteilten Kinderschänder aus Bosnien leben noch drei seiner eigenen Kinder. Nach seiner Aussage seien seine eigenen Kinder für ihn selber tabu. Man kann sich nur die Frage stellen, wie das Jugendamt Potsdam dies verantworten kann und keine Gefährdung für die Kinder sieht. Sexualverbrecher haben in dieser Bundesrepublik kaum etwas zu befürchten, da Richter und Anwälte immer wieder Verständnis für solche kriminelle Subjekte aufbringen.
Das Rechtssystem zeigt in diesen Fällen, dass Recht und Rechtssprechung in unserem Land weit auseinanderliegen. Jeder Deutsche zeigt Unverständnis bei solchen Vorfällen und kann nur mit dem Kopf schütteln. Ein Urteil soll es wohl erst am 22. Oktober geben. Solange befindet sich der Kinderschänder auf freiem Fuß. Obwohl der Angeklagte gegen die Auflagen seiner Bewährungsstrafe bereits mehrfach verstoßen hat. Wie kann die Justiz so etwas verantworten? Sollen wir Angst um unsere Kinder haben? Wieso können sich Kinderschänder in unserem Land frei bewegen?
Unsere Kinder brauchen den höchsten Schutz vor solchen kranken Menschen. Viele Landsleute skandieren: Merkel muss weg! Doch auch dieser Fall weist wieder eindeutig auf, dass nicht nur Frau Merkel, sondern das gesamte System unsere Kinder nicht vor solchen Perversen schützen kann oder will. Für die Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dieser Rechtsstaat so „funktioniert“ und die Justiz die Täter auf freien Fuß setzt. Die deutsche Justiz muss endlich wieder Urteile fällen, mit denen sich das Volk auch identifizieren kann. Deshalb fordert „DER III. WEG“ zum Schutz unserer Gemeinschaft:
- Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen.
- Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden.
- Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe einzuführen.
- Die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungs- und Missbrauchsdelikten, damit Täter auch nach Bekanntwerden von Taten, die länger zurückliegen, noch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Dürfen wir vielleicht auch den vollständigen Namen von Ejub R. sowie die Klarnamen der verantwortlichen Richter erfahren? Denn vor diesen allen müssen unsere Kinder und unser Volk geschützt werden!