Grabschänder von Jodls Grab verurteilt

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Bildquelle: Zenwort / wikipedia.de
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Immer wieder merken Aktivisten unserer Bewegung, das unsrige Toten einfach keine Ruhe haben dürfen. Das macht sich gerade im jüngsten Fall erneut bemerkbar, wo der Grabschänder und selbsternannte „Künstler“ namens Wolfram Kastner mutwillig die Totenruhe des Wehrmachtsgenerals Alfred Jodl störte. Hierbei bediente der Täter sich Roter Farbe um das Denkmal auf der Fraueninsel am Chiemsee zu beschmutzen. Die Hinterbliebenen haben darauf hin Kastner verklagt, da es sich um einen Angriff auf Familie Jodls Eigentum darstellte. Das Landgericht München verurteilte daraufhin den Grabschänder zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Dabei handelt es sich um die Reinigungskosten. Bei der Grabstätte handelt es sich nicht um das eigentliche Grab von Jodl. Da der Wehrmachtsgeneral bei den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt wurde, hat man nach dem Ableben die Körper aller Verurteilten verbrannt und die daraus folgende Asche in den Wenzbach (Seitenarm der Isar) gestreut. Die Nachfahren kämpfen schon seit Jahren darum, das Grabmal Jodls auf der Fraueninsel stehen zu lassen. Dies zeigte Anfang des Jahres auch Erfolg, als der Gemeinderat beschloss, das Grabmal zuzulassen. Allerdings musste das eingravierte Eiserne Kreuz verdeckt werden. Des Weiteren dürfen nur noch Familienmitglieder auf dem Grabstein verewigt bleiben, welche hier auch tatsächlich begraben sind. Laut der Gemeinde soll der Name Alfred Jodl mit einer Metalplatte überdeckt werden.

1 Kommentar

  • Mit welcher Begründung muß das Tatzenkreuz entfernt werden?

    Scharf 15.12.2018
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