
Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie eine Konferenz der Innenminister von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der letzten Woche zeigt. Die Verfassungsschutzämter der Länder sollen künftig verstärkt islam- und fremdenfeindliche Gruppen in Mitteldeutschland beobachten. Wie so oft wird hier mit willkürlich geschaffenen Kampfbegriffen hantiert, denn ab wann gilt jemand als Islam- oder Fremdenfeind und wer entscheidet darüber, ob es sich um legitime Kritik an muslimischer Einwanderung handelt oder um „Feindschaft“? Im Falle einer nachrichtendienstlichen Beobachtung, die in der Regel von den Betroffenen unbemerkt bleibt, jedenfalls nicht die eigentlich dafür zuständigen Gerichte. Auch hier gilt, dass „Hass und Hetze“ entweder vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt oder aber anhand der einschlägigen Normen des Strafgesetzbuches strafbar sind. Dazwischen gibt es nichts! Noch mal: Man darf Islam- und Einwanderungsfeind sein, solange sich die geäußerte Kritik innerhalb der Gesetze bewegt, die ihrerseits an den Grundrechten zu messen sind.
Vollends zur Realsatire mutierte die Konferenz, als Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU), in diesem Zusammenhang den gezielten Einsatz von Unwahrheiten erwähnte. „In Chemnitz mussten wir erleben, wie ein Tötungsdelikt durch Lügen, Fakenews und Halbwahrheiten missbraucht wurde, um Hass und Gewalt auf die Straße zu bringen“.
Hass und Gewalt wurden in Chemnitz und den unzähligen anderen deutschen Orten einzig durch die rechtswidrige Einwanderungspraxis der Bundesrepublik auf die Straße getragen. Fake news waren die Berichte über rechte Hetzjagden, die vom damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Märchen enttarnt wurden – zur Strafe verlor der Spielverderber bekanntlich seinen Posten.
Die Wahrheit spielt im „Kampf gegen rechts“ jedoch ebenso wie Recht und Gesetz keine Rolle und so werden die Sicherheitsbehörden „gegen rechts“ personell aufgerüstet, während Linksextremisten aus ganz Europa beim G 20-Gipfel halb Hamburg verwüsteten und islamische Terroristen, wie im Fall Anis Amri, unter den Augen des Verfassungsschutzes schon mal ungehindert zur Tat schreiten können.
Derweil sorgt sich Wöllner um rechte Internetnutzer, die in kürzester Zeit einen sogenannten „Smartmob“ aktivieren könnten – und sich auf diese Weise zu legalen Demonstrationen verabreden. „Die Beobachtung durch unsere Social Media Teams reicht da nicht mehr aus“, jetzt soll auch bis in die geschlossenen Chatrooms und Foren der Rechten hineingeleuchtet werden, auch wenn dort keinerlei strafbare Inhalte zu finden sind. Die Gesinnung oder der Kontakt zu den „falschen“ Personen genügt, um überwacht und ausgekundschaftet zu werden. Gab es das nicht schon einmal, gerade auch in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt?
Bei der „praktischen Bekämpfung der Strukturen“ soll ein neues Frühwarnsystem helfen, das „persönliche Bezüge in der Szene herstellt und die Nähe zu anderen Straftätern aufschlüsselt“.
Was wird hier bekämpft? Legale politische Strukturen, die sich politisch im Rahmen der Grundrechte betätigen oder politische Straftäter?
Offensichtlich soll zwischen den beiden künftig nicht mehr unterschieden werden.














„Wir führen keinen Krieg gegen Adolf Hitler. Wir führen Krieg gegen das deutsche Volk.“ Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor? Die Zeit ist nicht etwa stehen geblieben. Sie hat sich nur nicht verändert.