Klage gegen Kündigung des „Volkslehrer“ abgewiesen

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Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage auf Wiedereinstellung des durch youtube bekannten „Volkslehrer“ abgewiesen. Der Berliner Grundschullehrer wurde erst freigestellt und unter dem Vorwurf ein Reichsbürger zu sein im Mai 2018 fristlos und außerordentlich gekündigt. Dagegen klagte der „Volkslehrer“ und verlor heute in erster Instanz vor dem Berliner Arbeitsgericht, weil er Staat und Verfassung in unangemessener Weise beschimpft und verächtlich gemacht haben soll, indem der 38-Jährige unter anderem die Asylpolitik der Bundesregierung, den uferlosen Zuzug von Ausländern und die Überfremdung der weißen Nationalstaaten in Europa kritisierte. Deshalb sei der „Volkslehrer“ laut Gericht dauerhaft für den Schuldienst ungeeignet und gab damit der Bildungsverwaltung Recht (AZ: 60 Ca 7170/18).

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