Im Revisionsverfahren ging es hauptsächlich darum, dass einer der beiden bis zuletzt standhaft gebliebenen Angeklagten einen Freispruch erwirken wollte, da er 18 Monate unschuldig in U-Haft saß. Der Richter meinte, als die zu Unrecht erlittene Haft zur Sprache kam, dass dies wirklich blöd gelaufen ist. Zu guter Letzt wurde das Verfahren nun doch eingestellt. Der Aktivist, welcher eineinhalb Jahre unschuldig in Haft saß, muss nun mit diesem Unrecht leben.
Doch auch wenn diese Justizfarce heute ihr Ende fand und es nur Einstellungen und keine Freisprüche gab, war es dennoch eine scheppernde Niederlage für eine übereifrige Justiz, die mit einem skandalösen Urteil Aktivisten wegsperrte und aburteilte, und erst vom BGH ihr falsches Urteil um die Ohren gehauen bekam.
Unsere Partei „Der III. Weg“ setzt sich auch weiterhin konsequent für die Freilassung aller nationalen politischen Gefangenen und ein Ende der willkürlichen Gesinnungsjustiz ein.
Der gesamte 45-tägige Prozess wurde im Jahr 2015 akribisch beobachtet und von unseren Aktivisten dokumentiert. Die Prozesstagsberichte finden sich hier zum Nachlesen.
Da wird auch die Haftentschädigung von 25€ für jeden einzelnen Tag, die der Kamerad unschuldig in Haft verbrachte, nicht über die verlorene Zeit hinweg trösten…