Auf eine Anfrage der Presse, ob der Verfassungsschutz die Beiträge bewusst gelöscht habe, wollte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht äußern. Die AfD hatte gegen die Öffentlichmachung des Sachverhalts geklagt. Das zuständige Gericht will die Klage noch prüfen.