Im Zuge der Asylantenflut in den Jahren 2015 und 2016 stellten sich viele Überfremdungsfetischisten als Flüchtlingsbürgen bei der Ausländerbehörde zur Verfügung und verpflichteten sich, die Lebenshaltungskosten für einen Raum- und Kulturfremden zu übernehmen, sodaß Tausenden Asylanten dazu verholfen wurde, ein Visum für die BRD zu erhalten. Überfremdungsfetischisten und Vertreter der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen waren bei den Verpflichtungserklärungen davon ausgegangen, dass die entsprechenden Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet seien und die finanzielle Unterstützung durch die Bürgen endet, sobald die importierten Ausländer als Asylanten anerkannt seien. Dann – so die Annahme der Bürgen – übernähmen die Jobcenter die Finanzierung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar 2017 allerdings entschieden, dass Bürgen auch nach der Anerkennung der Asylanten die Lebenshaltungskosten dieser übernehmen müssen. Und ab da hörte umgehend die Geberlaune der Überfremdungsfetischisten auf. Denn selbst zahlen wollten sie für ihr Asylanten nicht und das Geschrei war riesig.
Aber die eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge aus und somit muss der Steuerzahler für die offenen Forderungen des Jobcenters nun aufkommen. Jeweils zur Hälfte übernehmen nach einer Erklärung des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Bund und Länder die Kosten. Diese werden laut Heil mit einem „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ zu rechnen sein.
Der AfD-Abgeordnete René Springer stellte an die Bundesregierung daraufhin die Anfrage, welche Kosten hierdurch für den Steuerzahler entstehen würden. Nach dpa-Informationen liege das festgesetzte Erstattungsvolumen bei bundesweit etwa 21,2 Millionen Euro. Jedoch auf Basis einer internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem „weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus. Somit dürfte der Steuerzahler wieder einmal mit rund 37 Millionen Euro die Überfremdungspolitik teuer bezahlen.