Gestern lehnte das oberste slowakische Gericht in Bratislava das Verbot der „Volkspartei unsere Slowakei“ (ĽSNS) von Marian Kotleba ab. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Verbotsantrag u.a. auf die romafeindliche Rhetorik und die geplante Bildung einer paramilitärischen Miliz. Als Begründung wird außerdem angeführt, dass die ĽSNS durch ihr Programm und ihre Tätigkeit gegen die slowakische Verfassung, Gesetze und internationale Verträge verstoße.
Aus Sicht der Richter ist der Verbotsantrag aber nicht ausreichend begründet und es liegen auch nicht genügend Beweise für die Anschuldigungen vor. Außerdem betont das Gericht die konstitutionell garantierte Meinungsfreiheit in der Slowakei, welche durch das hier geforderte Parteienverbot eingeschränkt werden würde.
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