Wie die Systemmedien berichteten, gibt es im Zusammenhang mit Werbeaktionen der Bundestagsfraktionen mehrere parteirechtliche Prüfverfahren. Demnach seien Steuermittel in „erheblichem Umfang rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt worden. Dies bestätigte ein Behördensprecher. Den Angaben zufolge seien die Prüfungen bereits im Mai 2017 gestartet, jetzt jedoch erst an die Öffentlichkeit geraten. Das Abgeordnetengesetz untersagt den Fraktionen, ihnen zustehende Fraktionsgelder aus dem Bundeshaushalt für Parteiaufgaben zu mißbrauchen.
Hintergrund waren Ermittlungen des Bundesrechnungshofs, zu dessen Aufgaben es gehört, die Finanzen der Bundestagsfraktionen zu untersuchen. Union, FDP, Grüne und SPD verprassten demnach das Geld des deutschen Volkes in „mehreren Fällen“ und warben mit diesen Geldern, welche sinnvoll zur Bildung und für die deutsche Jugend hätten eingesetzt werden können, für weitere Zuwanderung und somit zur weiteren Ausbeutung unseren Sozialstaates. Angeführt wird die Mängelliste von der SPD-Fraktion mit 28 Fällen, gefolgt von CDU/CSU (16 Fälle) und Bündnis 90/Die Grünen (13 Fälle) sowie der FDP (zehn Fälle). Ob es sich bei diesem Vorgehen tatsächlich um illegale Parteienfinanzierungen gehandelt hat, wird seit knapp zwei Jahren von der Bundestagsverwaltung geprüft und kann sich ein jeder klardenkende Deutsche schon jetzt beantworten.
Wann mit dem endgültigen Ergebnis zu rechnen ist, ist noch nicht abzusehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Täter mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden. Jedem anständigen Deutschen sollte dies erneut eine Lehre sein, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und endlich zu begreifen, dass mit den etablierten Parteien keine Alternative geboten wird und jede dieser Parteien gleichermaßen im Sumpf der antideutschen Politik verstrickt ist.
Bei uns gilt: Deutsches Geld für deutsche Interessen – Erst unser Volk, dann die ganze Welt!