Im baden-württembergischen Heilbronn fiel Anfang Mai 2019 ein Urteil zu einem Fall, der die Gemüter der Region erhitzte. Die Tat selbst fand im September 2018 im Bürgergarten der Stadt Bietigheim – Bissingen statt. Die Schwierigkeit, mit der die Justiz zu kämpfen hatte, war die Rekonstruierung des Tatgeschehens mit besagtem brutalen Messerangriff. Wie hier zu lesen war, gab es bis zu vier Versionen vom Tathergang, die sich in einigen Punkten widersprachen oder die Tat etwas anders erscheinen ließen.
Nach langwierigem Abgleichen und Verknüpfen der Hinweise lässt sich hingegen folgender Tathergang schildern:
Der 19-jährige Angeklagte (die Zeitungen verschweigen beharrlich in ihren Berichten die genaue Herkunft des Täters und flüchten sich in Floskeln wie „der 19-Jährige“ oder „der Angeklagte“) und sein Freund gerieten am Abend des 7. September 2018 mit einer anderen Person in einen Streit.
Zuerst gab es wohl einen verbalen Schlagabtausch, dann fügte der 19-Jährige dem fremden 22-Jährigen Faustschläge gegen Kopf und Kiefer zu, wie anhand von Prellungen später beim Opfer belegt werden konnte (Siehe hier). Anschließend zog der Angeklagte ein Klappmesser mit einer sieben Zentimeter langen Klinge (Siehe hier) und bedrohte damit sein Gegenüber.
Zwei Bekannte des Bedrohten sahen dies und wollten den eskalierenden Streit, der offenbar nur von einer Seite aus aggressiv und brutal geführt wurde, schlichten. Die Richter fragten Zeugen (insgesamt waren 29 Zeugen geladen), weshalb denn die beiden in den Streit überhaupt eingreifen wollten und bekamen laut Stuttgarter Zeitung als Antwort „Weil er immer wieder geschrien hat, dass sie ihn in Ruhe lassen sollen, und weil zwei gegen einen feige ist“. Der 19-Jährige ist der Justiz nicht unbekannt. Er gilt als vorbestraft und es laufen noch Untersuchungen wegen anderer Körperverletzungen, die von dem sich selbst als unschuldig und Opfer dargestellten Person zugefügt wurden (Siehe hier). Die beiden Streitschlichter wurden bei ihrem Deeskalationsversuch sehr schwer von dem 19-Jährigen mit dem Messer verletzt.
Der 23-jährige Schlichter erlitt einen 15 Zentimeter langen Schnitt, der unter dem Ohr den Hals entlang bis zum Schädelansatz führte, und einen 15 Zentimeter langen Schnitt an der Rippe. Sein 22-jähriger Kamerad trug ebenfalls schwere Schnittverletzungen davon. Der Rettungsdienst musste beide Männer ins Krankenhaus bringen. Bei dieser Auseinandersetzung verletzte sich der 19-jährige außerdem mit seiner eigenen Klinge selbst an der Hand.
Nach außen hin präsentiert sich der 19-Jährige als Opfer, da er seiner Meinung nach angegriffen wurde und aus Angst vor den Schlichtern sich nur verteidigen wollte. Dass er dabei kurz vorher zu zweit einen anderen geschlagen und bedroht hatte, scheint dem „Guten“ wohl entfallen zu sein. Die Kripo fand bei ihren Ermittlungen heraus, dass der 19-Jährige sich die Tatwaffe erst wenige Stunden vor seinem Angriff gekauft hatte. Zu Recht wird die Frage gestellt, warum er denn nun mit diesem neuen Messer an jenem Abend in den Bürgergarten gegangen war und sich alles andere als opfermäßig aufführte. Auf diese Frage konnte sein Rechtsanwalt Andreas Baier keine Antwort geben und hielt weiter daran fest, dass sein Mandant hier ganz klar das Opfer war.
Nun fiel Anfang Mai der Urteilsspruch im Heilbronner Landgericht und dieser gilt als Schlag ins Gesicht! Der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde abgeschmettert und in gefährliche Körperverletzung umgewandelt, was man bei der 15 Zentimeter langen Schnittverletzung am Hals nur schwerlich nachvollziehen kann. Zudem erhielt er eine zehnmonatige Jugendstrafe auf Bewährung. „Fürsorglich“ verordnete das Gericht noch ein Anti Aggressionstraining für ihn; damit seine „gefährliche Affinität zu Messern“ und sein Hang, „aus nichtigem Anlass zu massiver Aggression zu neigen“ sich bessere, so wörtlich die Richterin.
Was einem hier wieder einmal geboten wird, ist die Kapitulation der Deutschen Gerichte vor einer rasant zunehmenden Klientel, welches vor Messerangriffen nicht mehr zurückschreckt. Anstatt mit der vollen Härte des Gesetzes endlich Zeichen zu setzen und sich für die Sicherheit des deutschen Volkes stark zu machen, flüchtet man sich in verharmlosende Schiedssprüche und lässt gottgleiche Milde vor ausufernder Brutalität walten.
Zudem wird vermehrt, wie in diesem Fall, versucht, über die Herkunft der Täter zu schweigen. Angeblich zum Schutze des Täters oder aber um nicht Hass gegen eine gewisse Abstammung zu schüren. Dieses System ist stets daran orientiert, niemanden zu sehr auf die Füße zu treten! So kann auch im Fall dieser Messerattacke nur gemutmaßt werden, um was für eine Art Täter es sich hierbei handelt. Es dürfte jedoch klar sein, dass die „Affinität zu Messern“ bei Deutschen nicht so sehr verbreitet ist, ganz im Gegensatz zu allen anderen Volksgruppen.
Dieses Zerrbild der Gerechtigkeit zieht sich bereits seit Jahren durch unser leiderfülltes Land und lässt die deutschen Gerichtssäle eher im Lichte eines Schmierentheaters erscheinen, in welchem das Recht mit Füßen getreten wird.
Wir vom „III. Weg“ fordern ein gerechtes Deutschland.
Ein Deutschland, in dem der Täter bestraft und das Opfer geschützt wird.