Das Berliner Arbeitsgericht hat die Kündigung eines Hausmeisters der Bundeswehr wegen nationalistischen Verbindungen für zulässig erklärt. Solche Kündigungen seien grundsätzlich zulässig, verkündete das Gericht in einem öffentlichen Beschluss. Der gekündigte Hausmeister soll einer nationalistischen Kameradschaft angehören. Zudem soll er an Veranstaltungen der sogenannten „rechten Szene“ beteiligt gewesen sein, seine politische Meinung gab er auch in sozialen Medien preis. Eigentlich ein Fall von Meinungsfreiheit, aber es ist fraglich, ob das in der BRD auch für Nationalisten zählt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Der III. Weg“ fordert in seinem Parteiprogramm unter Punkt 5:
Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte
Die Partei DER DRITTE WEG bekämpft entschieden die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen.
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