Nach Aussagen des SS-Mannes haben die „Journalisten“ ihn getäuscht und er habe weder bemerkt noch gewusst, dass das Gespräch mit Bild und Ton aufgezeichnet wurde. Somit sei dies ein privates Gespräch gewesen. Hier gehts zum Interview.
Nach Aussagen des SS-Mannes haben die „Journalisten“ ihn getäuscht und er habe weder bemerkt noch gewusst, dass das Gespräch mit Bild und Ton aufgezeichnet wurde. Somit sei dies ein privates Gespräch gewesen. Hier gehts zum Interview.
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Dass er nach dem Interview überfallen und ausgeraubt wurde, stand natürlich nicht in der Zeitung.
Nö, warum auch? Der Mann ist doch bloß ein Deutscher, aber kein Mensch! Für Deutsche gelten die Menschenrechte nicht. ( Alles klar?)
Was ganz wichtig ist, bei diesem Fall zu erwähnen: Nach dem Video wurde der einstige Elitesoldat das Opfer eines brutalen Angriffes zweier Männer, die, als Postzusteller verkleidet, in seine Wohnung eindrangen und ihn fesselten und um einigen Besitz erleichterten. Man vermutet, daß die Angreifer nur wegen des im Fernsehen gezeigten Gesprächs auf ihr Opfer aufmerksam wurden. Die NPD sammelte nach dem Vorfall Geld, um Karl M. ein würdiges Leben zu ermöglichen, da die Räuber ihm praktisch alle wertvollen Habseligkeiten stahlen.
Wir alle wissen wohl, wie dieser – mit Sicherheit völlig gerecht durchgeführter Prozess – ausgehen wird: Es wird mal wieder, wie schon dutzende Male zuvor auch, ein Mann im hohen Lebensalter entweder inhaftiert oder zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er es wagte, seine persönliche Meinung darzulegen. Das System BRD kann es sich gar nicht leisten, auch nach über 70 Jahren irgendjemanden in Frieden zu lassen, der auch nur im Entferntesten „mit von der Partie“ war. Und im Ausland ist der israelische Geheimdienst munter dabei, die bösen Deutschen aufzuspüren und ihrem heutigen Zweck zuzuführen: Ein wehrloses Opfer einer Scharade zu werden, die sich „historische Aufarbeitung“ nennt, aber nichts weiter als ein für perverse Zwecke geführter Schauprozess wird.
Zumal die sogenannte Offenkundigkeit diverser Begebenheiten vor und während des zweiten Weltkrieges dafür sorgt, daß sich ein Angeklagter in vielen Fällen NICHT verteidigen darf und es auch seinem Anwalt nicht gestattet ist, seinen Mandanten mithilfe von Dokumenten oder anderen Beweisen zu entlasten. Der Ausgang solcher Prozesse steht von Beginn an fest und deren ganze Durchführung kann nur mit chinesischen Verhältnissen gleichzusetzen sein; Denn auch im kommunistischen China hat ein politischer Häftling nicht den Hauch einer Chance auf Gerechtigkeit vor dem Gericht.
Oh nein, ich habe die BRD mit China verglichen! Ich böser Volksverhetzer.
Sehr gut dargestellt, Thomas ! So ist es.
Danke! Gerade das eingehen auf das Verteidigungsverbot ist wichtig.
Vielen ist nicht bewusst, dass ein Rechtsanwalt seine reguläre Arbeit bei einem Verstoß gegen §130 nicht ausüben darf. Beweisanträge gegen die Offenkundigkeit verursachen dann wieder einen Verstoß gegen §130 und somit ist es vor den Gerichten der Bundes Republik Deutschland nicht möglich Aussagen zu beweisen, welche gegen den §130 verstoßen.
Mir fällt noch etwas wichtiges dazu ein, zumindest ist es gut zu wissen: Ähnliche Gesetze gibt es in fast ganz Europa, über den 2. Weltkrieg und alles, was damit zusammen hängt, darf jedoch in drei europäischen Ländern gesprochen werden, diese sind:
Italien, Spanien und seit dem Jahr 2007 Großbritannien. Nur in diesen drei Ländern gilt tatsächlich die freie Rede, nur dort dürfen Zweifel geäußert werden. Der ein oder andere wird verwundert fragen: „Was, selbst in Luxemburg droht mir eine Strafe, wenn ich nicht den Mund halte?“ – Ja, eine Geldstrafe. In Deutschland drohen bis zu 5 Jahre Haft, meist kommt noch eine Geldstrafe hinzu, es kann aber auch vorkommen, daß man nur mit einer Geldstrafe davonkommt. In Österreich droht die mit Abstand härteste Strafe mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug; Und ich spreche hier nicht vom neuen Gesetz gegen die „Wiederbetätigung“, sondern einzig davon, diverse Punkte in der jüngeren Geschichte in Zweifel zu ziehen und darüber zu sprechen oder zu schreiben. Das muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Wer eine Frau schändet, kann bei guter Führung durchaus nach etwa zwei bis drei Jahren wieder auf freiem Fuß sein, wer jedoch wagt, etwas nicht zu glauben, daß zu glauben aber per Gesetz quasi verordnet wird, der verbüßt fünf bis zehn Jahre…
Und ich würde einiges wetten, daß diese juristischen Zustände, würden sie vollumfänglich an die Öffentlichkeit gelangen, einen breiten Sturm der Entrüstung hervor brächten. Denn es unterscheidet uns hier wirklich nicht viel von den in China herrschenden Zuständen.
Bisher sagte mir noch jeder, dem ich von dieser gültigen Rechtslage erzählte, daß er es absolut nicht gerechtfertigt findet und daß die freie Rede doch niemals zu bestrafen sei, solange man nicht zur Gewalt aufruft.
Tja, Pustekuchen!
Möglicherweise ein starkes Argument in Gesprächen: Diese drakonische Strafen werden ja vor Gericht stets und immer wieder damit begründet, daß mit dem Anzweifeln dieser oder jener Sache das „Andenken Verstorbener verunglimpft“ würde.
Nun, wenn dem so wäre und gleiches Recht für alle gälte, müßte es dann nicht vollständig unter Strafe stehen, jedwede historische Begebenheit der Weltgeschichte, bei der Menschen starben, in Zweifel zu ziehen? Müßte man nicht jahrelang in ein Gefängnis kommen, wenn man beispielsweise die 20 mio. Toten des werten Herrn Josef Stalin in Zweifel zöge? Wie steht es mit den horrenden Opferzahlen von Chinas Volkshelden, Mao? Was ist mit dem blutigen Pfad, den sich der gute Lenin durch die Geschichte bahnte?
All das, vom kleinsten Genickschuss bis hin zum größten Massaker darf erforscht, diskutiert, bezweifelt und revisioniert werden. Hier geht es also mitnichten um den Schutz des Andenkens Verstorbener, denn wenn dem so wäre, müßte das zweifellos für alle Toten gelten!
Und genau das zeigt die Heuchelei an der ganzen gesetzlichen Handhabung. Heuchelei, wie es sie größer kaum geben kann!
Ach und übrigens: Es ist keineswegs verboten, auf einen belebten Marktplatz zu treten und dem Volk zu verkünden, daß Stalin ein großartiger Führer seiner Nation gewesen sei (nur mal als Beispiel). Es ist auch nicht verboten, die weltweit bekannten Zeichen des Kommunismus zu zeigen, Hammer und Sichel sowie der rote Stern; Obwohl wegen dieser Ideologie weltweit mindestens 100 mio. Menschen ihr Leben verloren.
All das sollte man in möglichst vielen Gesprächen einbringen, ich jedenfalls mache das seit Jahren.
Und keine Sorge, der III. Weg hat damit nichts zu tun und wird diesbezüglich zu keiner Zeit erwähnt; Solche Gespräche stellen nur meine persönliche Art des Widerstandes dar, eines legalen Widerstandes gegen ein absolut unrechtes System. Und man kann, wenn man es geschickt anstellt, über ALLES sprechen, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Es muß nur in einer Weise geschehen, die keine strafbaren Äußerungen beinhaltet. Wenn es zum Beispiel um die sechs Millionen geht, erzähle ich, daß es doch mindestens 26 Millionen gewesen sein müssen, schließlich schrieb die Neue Saarländische Zeitung im Jahre 1946 von dieser Zahl, welche durch französische Gutachter bestätigt wurde (so der Artikel). Ach und diese Zeitung schrieb gleich noch etwas sehr wichtiges, und zwar, daß der größte Teil dieser 26 mio. Opfer in Dachau umgebracht wurde, also in dem Lager, von dem ab 1960 gesagt wurde, daß deren Tötungseinrichtungen im Jahre 1945 noch gar nicht fertiggestellt waren.
Wer es nicht glauben mag, dem kann ich gerne ein Foto dieser damaligen Zeitungsausgabe zukommen lassen.
Und der große Witz ist ja der, daß man den Revisionisten stets vorwirft, sie spielten nur mit den Zahlen und verhöhnten dadurch die Opfer! Ja, wer spielt denn nun mit den Zahlen? Stets, schon immer und bis heute einzig die Medien und die Regierungen, niemand sonst.
Falls diese meine Anmerkungen nicht freigegeben werden, kann ich das nachvollziehen; Glaube jedoch, geltendes Recht nicht verletzt zu haben, ohnehin ist alles offenkundig.