Prozess gegen Ausländer geplatzt: Alter nicht zweifelsfrei nachgewiesen

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Im Juni 2017 soll ein syrischer Aslyant einen Deutschen in Magdeburg niedergeschlagen haben, dabei erlitt das Opfer eine tödliche Kopfwunde. Der Ausländer blieb zunächst auf freiem Fuß, denn es war von Notwehr die Rede. Im Herbst 2018 wurde seitens der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Untersuchungshaft, diese wurde allerdings abgelehnt.

Vergangenen Monat sollte das Jugendstrafverfahren vor dem Landgericht Magdeburg beginnen, da der Ausländer zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt gewesen sein soll. Doch nun zweifelt die Jugendkammer an ihrer Zuständigkeit, Gerichtsmediziner sollen anhand eines Zahnstatus die Altersangaben (die von Asylanten häufig ohne Papiere angegeben werden) des Ausländers feststellen. „Genau das haben wir schon mehrmals gefordert und wurden immer abgeschmettert“, kommentiert der Vater des Opfers die Anordnung zur Festlegung des Alters. Der Anwalt des Vaters hat inzwischen Beschwerde gegen die Präsidentin des Landgerichts Magdeburg eingereicht.

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