Vergangenen Monat sollte das Jugendstrafverfahren vor dem Landgericht Magdeburg beginnen, da der Ausländer zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt gewesen sein soll. Doch nun zweifelt die Jugendkammer an ihrer Zuständigkeit, Gerichtsmediziner sollen anhand eines Zahnstatus die Altersangaben (die von Asylanten häufig ohne Papiere angegeben werden) des Ausländers feststellen. „Genau das haben wir schon mehrmals gefordert und wurden immer abgeschmettert“, kommentiert der Vater des Opfers die Anordnung zur Festlegung des Alters. Der Anwalt des Vaters hat inzwischen Beschwerde gegen die Präsidentin des Landgerichts Magdeburg eingereicht.