Bundesgerichtshof verwirft Revision im Altermedia-Prozess

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Am vergangenen Mittwoch ließ der Bundesgerichtshof verkünden, dass er den Revisionsantrag zu einer Haftstrafe im Altermedia-Prozess verworfen hat. Somit muss der ehemalige Betreiber für 2 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Das Urteil wurde bereits im Februar 2017 vom Oberlandesgericht Stuttgart verkündet.

Bei Altermedia handelte es sich um eine nationalistische Internetseite. Laut Gericht waren der Betreiber und auch weitere Nationalisten „Rädelsführer bzw. Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform “Altermedia Deutschland” betrieben. Ziel der Angeklagten war es, dem sogenannten “Nationalen Widerstand” dauerhaft eine Internetseite zur Verfügung zu stellen, auf der Äußerungen, die dieser Grundhaltung entsprachen, ohne Einschränkung kundgetan werden durften, unabhängig davon, ob diese strafrechtlich relevante Inhalte hatten. Die Angeklagten nahmen dabei insbesondere billigend in Kauf, dass in die Plattform auch Beiträge zur Leugnung des Holocausts und zur Verunglimpfung von Juden, Muslimen, Ausländern und Flüchtlingen eingestellt wurden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

1 Kommentar

  • Wenn also auf einer Seite, die der Antifa nahe steht oder sogar zum Antifa-Netzwerk gehört, mehrfach und auf beleidigende Weise gegen Deutsche gehetzt wird, ist das natürlich keine Verunglimpfung von irgendjemandem. Das ist also mit der Gleichheit vor dem Gesetz gemeint, alles klar…
    Was für ein Haufen von Heuchlern und Scheinheiligen! Und vor diesem System soll man Respekt haben? Fällt schwer, wenn man ein gesundes Gefühl von Gerechtigkeit und Moral besitzt.

    Thomas G. 03.08.2019
  • Deutschland verrecke ist doch die größte und intensivste Volksverhetzung.

    Mario 03.08.2019
    • Sollte man meinen, aber offenbar gibt es diesen Straftatbestand nur, wenn er von „rrrrrrechts“ kommt. Die linke Seite ist dagegen gesellschaftlich voll anerkannt und hat politische Freiheiten, über die man sich eigentlich nur wundern kann. Im Bundestagsbüro von Diether Dehm arbeitet zum Beispiel ein 9-facher Mörder und früheres RAF-Mitglied, Christian Klar. Dieser Linksterrorist nahm neun Menschen das Leben, saß dafür 26 Jahre im Knast und darf nun tatsächlich seinen Lebensunterhalt in einem Büro der Linkspartei bestreiten.

      Man stelle sich nur vor, es wäre umgekehrt und ein mehrfacher Mörder würde für die AfD arbeiten…
      Eigentlich sollten beide Varianten undenkbar sein, aber wenn dem so wäre, lebten wir nicht mehr in der BRD, wo derartige Absurditäten fast schon zum guten Ton gehören.

      Thomas G. 04.08.2019
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