Niedersachsen erlaubt Schächten zum muslimischen Opferfest

Home/Kurznachrichten/Niedersachsen erlaubt Schächten zum muslimischen Opferfest

Niedersachsen hat zum islamischen Opferfest (14. – 18. August) erneut eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten erteilt, sodass Moslems grausam Tiere lebendig verbluten lassen dürfen. In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung eigentlich grundsätzlich verboten. Der Tierschutz verlangt eine Betäubung, die das Schmerzempfinden der Tiere sicher ausschaltet.

Für die Partei DER III. WEG gehört zum Schutz der Natur auch der Schutz des Tieres und der Erhalt der Artenvielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt. Tierquälerei wie das Halten von Wildtieren in Zirkusbetrieben, Massentierhaltung oder das Schächten von Tieren lehnen wir strikt ab; sie ist unter Strafe zu stellen. Tierliebe muss zu einer menschlichen Selbstverständlichkeit werden.

  • War es unbedingt nötig, ein derartiges Bild über den Artikel zu stellen? Darüber zu berichten ist gut und wichtig, aber das kann doch auch geschehen, ohne ein Bild dieses abartigen, religiös-verblendeten und mittelalterlichen Rituals zu zeigen. Mich als Tierschützer trifft sowas tief und ich will nicht wissen, wie ein Kind darauf reagiert, wenn es sich den Artikel ansieht.

    „Man kann das Herz eines Menschen danach beurteilen, wie er Tiere behandelt.“ – Immanuel Kant

    Thomas G. 19.08.2019
    • Einspruch, Euer Ehren! Ich finde, man kann gar nicht zu harte Bilder zeigen, ebenso, nicht zu viele davon. Ich finde, es müssten auch sonst immer die härtesten Bilder gezeigt werden……….. dürfen! Die Menschen müssen sehen, was Sache ist! Und WENN ÜBERHAUPT, geht es nur auf die knallharte Tour! Filme wären übrigens um Längen besser!!!

      Dirk Birk 21.08.2019
×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×