HessenFilm Geschäftsführer nach Treffen mit Meuthen zum Rücktritt aufgefordert

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Nachdem bekannt wurde, dass der Geschäftsführer der HessenFilm GmbH, Hans Joachim Mendig, im Juli dieses Jahres ein privates Treffen mit AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen und dem PR-Berater Moritz Hunzinge hatte, folgt wie zu erwarten nun ein Sturm der Empörung. Aus allen Richtungen hagelt es Rücktrittsforderungen, Distanzierungen und allgemeine Entrüstung.

Der Bundesverband Regie wirft Mendig vor, seine Rolle als Vertreter einer Landesinstitution missachtet zu haben. Sein Amt habe „hohen Anforderungen an Überparteilichkeit, Offenheit für vielfältige künstlerische Positionen, demokratische Kultur und Transparenz“, was nicht mit privater Nähe zur AfD, die all dies angeblich ablehne, zu vereinbaren sei. Die Erklärung, in der Mendig zum Rücktritt aufgefordert wird, haben bereits 450 Filmschaffende unterzeichnet und mit jedem Tag werden es mehr. Diverse Einzelpersonen haben zudem bereits angekündigt, Ämter niederlegen zu wollen, da eine Zusammenarbeit mit Mendig, aufgrund des Vertrauensverlustes, nicht mehr möglich sei.

Überraschend zurückhaltend wirkt der Kommentar der hessischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn von den Grünen, die die Entfremdung zwischen den Filmschaffenden und Mendig mit Sorge betrachte. Um den Vertrauensverlust gegenüber Mendig und dem möglichen Imageschaden, den dieser für Hessen und dessen Filmbranche angerichtet habe, zu diskutieren, berief Dorn eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats der HessenFilm ein.

Auch die Mitarbeiter der Hessischen Filmförderung und die Professoren und Lehrbeauftragten der Hessischen Film- und Medienakademie, gaben jeweils Erklärungen ab, in denen sie sich vom Nestbeschmutzer distanzierten und ihn aufforderten, sich öffentlich zu erklären.
Trotz diesen Drucks verweigerte Mendig bis jetzt jeden Kommentar zu dem Treffen, lediglich den Nominierungen des Hessischen Film- und Kinopreises blieb er fern.

Die Reaktionen auf das Treffen zwischen einer im Kulturbetrieb tätigen Person und einem Vertreter der AfD überraschen nicht wirklich, ganz im Gegenteil, nichts anderes war zu erwarten. Stellvertretend für die Panik, die dieses Treffen in linken Kreisen ausgelöst haben muss, steht der Tweet der Hr-Redakteurin, Esther Schapira, in dem sie Mendig vorwarf, der Kulturpolitik der AfD als „Steigbügelhalter“ zu dienen. Eine Angst, die nicht ganz unberechtigt ist und wenn irgendjemand weiß, welche ungeheure Macht sich hinter der Kontrolle über den Kulturbetrieb eines Landes verbirgt, dann ist es das linke Establishment. Dass die AfD nun nach dieser Macht greift, und sei es auch noch so zaghaft, kann daher nicht geduldet werden. Auch der dritte im Bunde, Moritz Hunzinge, steht spätestens, nachdem er die Aufnahme von Asylanten mit der „Masseneinwanderung von Wilden“ verglich, jenseits des politisch korrekten Meinungsspektrums.

Es ist daher umso verwunderlicher, dass alle drei aus dem Treffen kein Geheimnis machten, denn Meuthen selbst teilte mit den Worten „Sehr angeregter und konstruktiver politischer Gedankenaustausch heute in Frankfurt[… ]“ auf Instagram ein Bild, auf dem alle Beteiligten zu sehen sind. Es ist kaum vorstellbar, dass irgendjemand naiv genug sein könnte, zu glauben, dass dies folgenlos bleiben könnte, aber vielleicht gibt es sie ja doch noch, die, die meinen, dass die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit in diesem Land mehr wert sei, als das Papier auf dem sie steht. Dass man nun im Namen der Kunst- und Meinungsfreiheit nach Repressionen für jemanden schreit, der genau diese Rechte in Anspruch genommen hat, sollte den letzten Gutgläubigen dieser Republik jedenfalls eine Lehre sein.

 

 

1 Kommentar

  • Grüße an Thomas.

    Kannst Du das Urteil bezüglich Art. 146 GG bitte mit Gericht und AZ verifizieren? Möchte mir diese Entscheidung besorgen und gerne mal lesen – und sie natürlich weiterverbreiten.

    Vielen Dank im Voraus.

    Beauseant 26.09.2019
  • Wäre der Aufschrei auch entsprechend groß gewesen, hätte sich Herr Mendig mit einem Abgeordneten der SPD oder einer beliebigen anderen Partei getroffen? Wie genau ist der Begriff der „Überparteilichkeit“ nun zu verstehen? Ach ja und auf das liebe Grundgesetz sollte man sich ohnehin nicht berufen, werden doch scheinbar willkürlich Artikel daraus für nicht wirksam erklärt, wie einst die Entscheidung eines Gerichtes zum GG Art. 146, daß das Volk eben KEIN Anrecht auf die Erstellung einer Verfassung hat.
    Weitere Artikel des GG werden laufend mit Füßen getreten, zum Beispiel heißt es unter Art. 10 Punkt 1:
    „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ – Und gleich unter Punkt 2 wird das Ganze relativiert, weil den Gerichten eine umfassende Machtbefugnis zukommt:
    „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“

    Ebenso wenig gilt hierzulande die Pressefreiheit, welche in einem Artikel des GG angeblich „gesichert“ ist. Aber ich vermute mal, daß auch hier wieder die judikative über die legislative Gewalt herrscht; Und zwar deutlich. Auf das GG ist also gepfiffen!

    Thomas G. 25.09.2019
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