Guten Tag, Herr Gentsch,
Ihre Anfragen, Sie beziehen sich auf den Artikel in der Freien Presse vom 26.07.2019, beantworte ich gern.
Wie Sie sicher wissen, ist für die Instandhaltung, Wartung und Betreibung unsere GAV zuständig. Diese ist dem Geschäftsbereich II unserer Stadtverwaltung organisatorisch zugeordnet, der zuständige Bürgermeister ist hier Herr Levente´ Sarközy. Wenn es um Planungen geht, die das Ziel der Erstellung neuer Sportanlagen haben, arbeiten alle drei Geschäftsbereiche unserer Stadt gemeinsam an der Umsetzung.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Wenn schon 2017 ein Antrag gestellt worden ist und auch die Instandsetzung in die Finanzplanung 2019 aufgenommen worden war, warum wird dann von der Verwaltung angegeben, erst im Juni davon erfahren zu haben?
Antwort:
Der Antrag wurde bei der GAV gestellt. Nach Rücksprache mit dem Verein wurden sofortige Reparaturmaßnahmen seitens der GAV angeboten. Außerdem wurde für einen neuen Kunstrasenplatz das Jahr 2022 kommuniziert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Platz trainings- und spieltauglich durch Instandhaltungsmaßnahmen befähigt bleiben. Die Zeitschiene bis 2022 ist jedoch aus Vereinssicht selbst nicht akzeptabel.2. Was meinten Sie beim Wacker-Sommerfest mit ihrer Aussage: „… der Platz wird bald gemacht…“? Wie definieren Sie zum heutigen Zeitpunkt das Wort „bald“?
Antwort:
In meinem kurzen Grußwort habe ich meine Anerkennung für die Vereinsarbeit bekannt, die beim 1. FC Wacker im Ehrenamt geleistet wird. Natürlich habe ich weitere Unterstützung durch die Stadt Plauen zugesagt, so wie wir auch alle anderen 95 Sportvereine in unserer Stadt unterstützen. Ich habe weder eine Zeitschiene, noch sonstige konkrete Zusagen für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes benannt.3. Wurde dem Verein mitgeteilt, dass er für die Beantragung der Förderung einen Antrag stellen muss und zusätzlich seitens der Stadt Hilfe angeboten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Für die Antragstellung von Fördermitteln für Sportbaumaßnahmen ist stets der jeweilige Verein Antragsteller, das macht auch schon deshalb Sinn, weil je nach Höhe der Förderungen neben Bundes- oder Landesmitteln, den kommunalen Eigenanteilen in der Regel auch der antragstellende Verein zu Eigenleistungen verpflichtet wird. So kann jeder Verein das eigene zusätzliche Engagement einschätzen und bewerten. Darüber sind Vereine informiert, werden darauf auch auf den regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen des Kreissportbundes und deren Homepage informiert.Bei der Antragstellung selbst helfen wir als Stadtverwaltung so gut wir können. Ehrenamtliche Vereine sollen nicht mit bürokratischen Hürden konfrontiert werden, die sie nicht überspringen können. In dem von mit geleiteten Geschäftsbereich I ist unsre Sportreferentin, Frau Schurig, regelmäßig mit diesen Unterstützungsleistungen befasst. Auch die GAV erbringt diese Dienstleistungen in hoher Qualität und Quantität.
4. Wie reagiert die Versicherung darauf, wenn Verletzungen gemeldet werden, obwohl die Schäden bekannt sind?
Antwort:
Diese Frage mögen sie bitte an die Versicherung selbst stellen. Uns sind derzeit keinerlei Versicherungsschäden, bei denen nicht geleistet wurde, bekannt.5. Der Kunstrasenplatz wird neben den Fußballern der ersten Mannschaft, vor allem von den mehr als 150 Kindern des Vereines sowie von Schülern der Kemmlerschule benutzt. Erste Verletzungen sind schon eingetreten. Wann ist nach aktuellem Stand mit einer Sanierung zu rechnen?
Antwort:
Saniert kann jederzeit werden, hier genügt ein Hinweis des Vereins. Eine Erneuerung des Kunstrasenplatzes ist kostenintensiver und komplexer hinsichtlich der Antragstellung.Die Kosten des zu erneuernden Kunstrasenplatzes betragen etwa 80 000,-Euro, davon würden nach derzeit geltendem Recht 40 000,- Euro vom Freistaat, 32 000,- Euro durch die Stadt Plauen und etwa 8000,- Euro Eigenleistungen durch den 1. FC Wacker zu erbringen sein. Als zukünftiger Stadtrat werden Sie sich sicherlich mit der Haushaltslage der Stadt Plauen und den Grundsätzen einer Haushaltsbefassung beschäftigen. Auch eine vermeintlich geringe Summe von 32 000,- Euro muss geplant werden, mit der anvisierten Zeitschiene bin ich auch nicht einverstanden. Um schneller und günstiger eine Erneuerung zu erreichen, haben wir uns zuletzt nach einem hierzu gefassten Beschluss des Plauener Stadtrates im Jahr 2018 bei einem gesonderten Sportstättenprogramm des Bundesinnenministeriums beworben. Leider erfolglos. Zu behaupten wir tun nichts, ist falsch.
Wir haben nun eine umfassende Aufwertung des Sportkomplexes in der Plauener Ostvorstadt geplant. Wir wollen bessere Voraussetzungen für Schul- und Vereinssport schaffen, dafür sind derzeit 5,3 Millionen geplant. Als ich im Herbst letzten Jahres die Bewerbung für die Stadt Plauen als Modellkommune für innovative Baumaßnahmen („50 Millionen Projekt“) erstellt habe, wurde von mir ganz bewusst der Sportkomplex Ostvorstadt mit dem namentlich genannten Verein, 1. FC Wacker, aufgenommen. Wenn der Stadtrat zustimmt, die 1. Lesung wird am 03.September 2019, die geplante Beschlussfassung im Oktober 2019 erfolgen, werden wir unverzüglich entsprechende Maßnahmen beantragen und angehen. Bestandteil dieses Maßnahmenkomplexes ist natürlich auch die Erneuerung des Kunstrasenplatzes. Vielleicht gelingt uns eine Erneuerung im nächsten Jahr, spätestens sollte jedoch ab Sommer 2021 die Fläche erneuert sein. Und das ohne jegliche Eigenanteile des Vereins!
6. Wie geht die Stadt mit der geplanten EU-Regelung zur Vermeidung von Plastikmüll um, die ein Verbot des Kunststoffgranulats vorsieht, das auf Kunstrasenplätzen eingesetzt wird? Ab 2022 soll das Granulat nicht mehr erlaubt sein. Liegen diese Informationen der Stadtverwaltung vor und wie sieht eine Alternative aus?
Antwort:
Natürlich liegen diese angedachten Gesetzesänderungen bei den Verantwortlichen der Stadtverwaltung Plauen vor. Wir überlegen derzeit, welche Alternativen zur Verfügung stehen, diese reichen von Hybridrasen bis hin zu einer Platzgestaltung mit einem Korkrasenplatz. Die zu planenden Kosten verteuern sich jedoch in jedem Fall.Bei weiteren Fragen helfe ich gern.
Freundliche Grüße
Steffen Zenner
Bürgermeister Geschäftsbereich I