Der Zensur-Zug rollt stetig weiter durch Deutschland und Europa. Aktivisten, die sich der kranken Multikulti-Gesellschaft entgegenstellen, müssen mit immer stärkerer Verfolgung und immer härteren Strafen rechnen. Die Bundesrepublik bereitet gerade eine großangelegte Hetzjagd gegen aufrechte Deutsche vor.
Um die Opposition in Schach zu halten haben sich die Ministerien nun auf ein Paket zur Bekämpfung von „Rechtsextremismus“ und „Hate Speech“ mit dem Schwerpunkt Waffenrecht und Internet geeinigt.
Als Begründung hierfür wird der Amoklauf in Halle, der vermeintliche Mord am Regierungspräsidenten von Hessen, Walter Lübcke, und der „ausufernde Hass im Netz“ angeführt. Diese Einzeltaten und Meinungsdelikte sollen nun dazu dienen, eine ganze Gruppe von Menschen für Ihr Denken zu verurteilen. Während Angehörige fremder Rassen in Deutschland tun und lassen können was sie wollen, ohne dass deren Volksgruppen pauschal Verurteilungen fürchten müssen, ist eine derartige Verurteilung bei politisch ungeliebten Personengruppen für die Regierung kein Problem. Solange es Deutsche trifft, ist jedes Mittel recht.
In Zukunft soll jeder Mensch der eine Waffenerlaubnis beantragt vom Verfassungsschutz überprüft werden. Dabei soll geklärt werden, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Extremisten handelt. Eine klare Definition, ab wann man Extremist ist, gibt es nicht.
In der Vergangenheit war es so, dass die betreffende Waffenbehörde eine Waffenerlaubnis aufgrund von politischer Betätigung nur dann verweigern konnte, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren „aktiv verfassungsfeindlich“ gehandelt hat. So werden „rechtsextreme Agitatoren“ und vermeintlich „rechtsextreme Schläger“ als „verfassungsfeindlich aktive Personen“ gewertet. Ab wann man wiederum als „Agitator“ gilt steht in den Sternen, vermutlich bereits, wenn man auf einer nationalen Kundgebung spricht (unabhängig, ob der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt oder nicht). Als „rechtsextremer Schläger“ gilt man hingegen häufig bereits als Mitglied eines Kampfsportvereins.
Keine Straftaten notwendig – die falsche Meinung reicht!
Nun sollen Waffenbehörden bei bloßer Mitgliedschaft in einer „verfassungsfeindlichen“ Vereinigung Verweigerungen ausstellen dürfen. Jede Gruppierung, die dem Zeitgeist entgegensteht, wird als „verfassungsfeindlich“ gewertet. Sollte man bereits über die Erlaubnis zum Besitz von Waffen verfügen und man fällt als Mitglied einer solchen Vereinigung auf, dann könnte man seine bisherige Erlaubnis verlieren. Eine eigens begangene Straftat ist dafür nicht notwendig!
Auch das Internet steht wieder im Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Künftig soll zwischen einer „online“ und „offline“ Beleidigung juristisch unterschieden werden. Die „online“ Beleidigung soll dann härter bestraft werden. Christine Lambrecht (Volksverräter der SPD) begründet dies wie folgt:
„Hetzer im Netz attackieren nicht nur den einzelnen Menschen, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima.“.
Reguläre „offline“ Beleidigungen gelten bisher als geringfügige Straftaten, als solche soll die „online“ Beleidigung dann nicht gelten. Dies würde zur Folge haben, dass die Ermittlungen in Fällen der „online“ Beleidigung seltener eingestellt werden und der „Täter“ härter bestraft werden kann.
Das System will ebenfalls bereits bestehende Paragraphen verschärfen/erweitern. So soll der Strafbestand „Aufforderung zu Straftaten“ und „Billigung von Straftaten“ im Hinblick auf das Internet erweitert werden. Genauere Formulierungen hierzu existieren noch nicht.
Weitere Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geplant
Zu guter Letzt werden die Anbieter von sozialen Netzwerken (bspw. Facebook, Twitter usw.) erneut in die Pflicht genommen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz(NetzDG), welches bereits für eine ungeheure Zensurwelle gesorgt hat, soll nun vollends zum Systemüberwachungs-Werkzeug ausgebaut werden. Waren in der Vergangenheit Betreiber von sozialen Netzwerken „lediglich“ dazu verpflichtet, sogenannte „Hasspostings“ zu löschen, müssen sie in Zukunft die zu zensierenden Beiträge an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf „Posts“ liegen, die Morddrohungen und/oder Volksverhetzung beinhalten.
Wer also in Zukunft online den Paragraphen 130 („Volksverhetzung“) vermeintlich verletzt, der erfährt nicht mehr nur eine Sperrung oder Löschung seines „Social Media Accounts“, sondern bekommt ebenfalls Post von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft. Ob auch Beleidigungen derart streng verfolgt werden, ist noch offen.
Das BKA will hierfür eine eigene Zentralstelle einrichten, an welche dann die IP Adressen der „Poster“ gemeldet werden müssen. Bis zum Jahresende will das Bundesjustizministerium dafür ein neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorlegen.
Zensur beim lll. Weg!
Warum werden meine Artikel zensiert. Das ist pure Heuchelei was hier passiert. Fasst euch an die eigene Nase. Ich werde schon einen Weg finden der euch entlarvt und ebenfalls als Zensierer darstellt.
Bis bald Wilhelm
Vielleicht weil deine Kommentare nach BRD Recht strafbare Inhalte enthalten oder du Unfug von dir gibst.
Hallo Admin,
Für das was ich schreibe stehe ich ganz alleine Grade und ob meine Inhalte Unfug sind, um das zu beurteilen, scheint es mir, fehlt es dir an fundiertem Wissen. Denn schon alleine der Anfang von deinem Satz,, Vielleicht,, sagt doch schon, dass du nichts weißt. Also lass es einfach Leute zu beurteilen über die du nichts weißt.
Bis bald Wilhelm