Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Grundsatzurteil zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus den illegal von Israel besetzten Palästinensergebieten getroffen. Die Richter in Luxemburg urteilten in einem Streit um Wein aus dem Westjordanland, es muss „auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden„. Somit können zukünftig Verbraucher anhand des einzuführenden Barcodes eindeutig feststellen, welche Produkte durch jüdische Siedler in den illegal von Israel besetzten Gebieten angebaut und somit leichter boykottiert werden. Die Europäische Union sieht die illegal errichteten jüdischen Siedlungen in den besetzen Gebieten nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets an und deshalb dürfen die dort hergestellte Waren auch nicht mit der Herkunftsbezeichnung Israel versehen werden. Die Partei „Der III. Weg“ ruft bereits seit Jahren zum Boykott sämtlicher Produkte aus dem Terrorstaat Israel auf. Informationen zur Kampagne findet man hier.