Achtung! Kinderschänder und Spitzel Tino Brandt wurde aus der Haft entlassen

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Der ehemalige Kopf des „Thüringer Heimatschutzes“ und NPD-Landesvizevorsitzende von Thüringen, Tino Brandt, welcher im Jahr 2001 als Verräter und VS-Spitzel enttarnt und im Jahr 2014 wegen Kindesmissbrauchs zu lächerlichen fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist wieder auf freiem Fuß, nachdem er seine Haftzeit abgesessen hat. Da er sich laut unterschiedlicher Quellen darum bemüht, wieder Anschluss in den Reihen des nationalen Lagers zu finden, ist es eine wichtige Aufgabe, jüngere Aktivisten vor diesem Subjekt zu warnen und jeden Mitstreiter dazu anzuhalten, jeglichen Umgang mit Brandt zu meiden. Brandt behauptete zu jeder Gelegenheit scheinheilig, dass er das Geld vom Verfassungsschutz zur Finanzierung der „Bewegung“ genutzt haben will, was Ralf Wohlleben als ehemaliges Landesvorstandsmitglied der Thüringer NPD jedoch dementieren konnte, der keine müde Mark als Eingang auf das Parteikonto verzeichnen konnte. Brandt behauptete danach, ohne Beleg, das Geld nicht der NPD (in der er zeitweise Mitglied und stellvertretender Landesvorsitzender war), sondern dem „Thüringer Heimatschutz“ weitergeleitet zu haben.

 

Nicht nur Verräter, sondern auch Kinderschänder

Nach der Enttarnung Brandts als Agent des Verfassungsschutzes wandten sich zahlreiche führende Vertreter des nationalen Lagers von dem Verräter ab, was seinen Behauptungen, diese hätten von seiner Spitzeltätigkeit gewusst, widersprechen sollte. Auch im Rahmen der aufgeflogenen NSU-Affäre hatte Tino Brandt einen maßgeblichen Anteil als Geldbote und finanzieller Unterstützer des Trios. So soll der Thüringer Verfassungsschutz im Jahre 2000 an Brandt 2000 Mark ausgehändigt haben, die dieser an die mutmaßlichen Täter weiterreichte. Im Jahre 2012 kamen nach Hausdurchsuchungen noch weitere pikante Details zur Personalie Brandt ans Tageslicht. So soll er mit zwölf weiteren Beschuldigten Versicherungsbetrug im großen Stil begangen und mit fingierten Arbeitsunfällen Summen in sechsstelliger Höhe herausgeschlagen haben.

In den beschlagnahmten Dokumenten aus der Betrugsrazzia fanden die Ermittler außerdem erste Hinweise auf mögliche Sexualdelikte Tino Brandts. Tatsächlich wurde der V-Mann-Spitzel zwei Jahre später im November 2014 von der Staatsanwaltschaft Gera wegen verschiedener Sexualstraftaten an Kindern, wie sexuellen Mißbrauches von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Prostitution und Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen angeklagt. Von 2011 bis 2014 soll sich Brandt in 157 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger, vor allem von Jungen, vergangen und diese an homosexuelle Freier weitervermittelt haben. Auch er selbst soll laut Zeugenvernehmungen selbst am Missbrauch dieser Kinder und Jugendlichen beteiligt gewesen sein. Brandt wurde am Ende des Prozesses zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem ihm das Gericht in 66 Fällen nachweisen konnte, Minderjährige missbraucht oder an erwachsene Freier weitervermittelt zu haben.

 

Brandt als Anführer einer Betrügerbande

Doch damit nicht genug. Der homosexuelle Kinderschänder im Dienste der Verfassungsschutzes stand im Jahre 2015 erneut vor Gericht. Diesmal ging es um banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Mit fingierten Unfällen, bei denen sich die Täter sogar selbst verstümmelten, um an Schadensleistungen zu kommen, sollen Brandt und weitere Beschuldigte Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versicherungen um 1,86 Millionen Euro betrogen haben. Brandt soll dabei als unangefochtener Kopf der Betrügerbande gegolten haben, der das System des Großbetrugs eingefädelt und am Laufen gehalten hat.

Ein perverses und verräterisches Subjekt wie Brandt, das mit derartiger Verschlagenheit und skrupelloser krimineller Energie ausgestattet ist, darf nie wieder Platz in den Reihen einer nationalrevolutionären Kampfgemeinschaft finden. Der Kampf unserer Bewegung richtet sich nicht nur gegen die verbrecherische Politik der BRD-Eliten, sondern auch gegen die organisierte Gesellschaftskriminalität und gegen schwere Sittlichkeitsdelikte, für die die Partei „Der III. Weg“ die Höchststrafe fordert. Tino Brandt, der sich bereits als bezahlter Verräter und Verfassungsschutzzuträger für das nationale Lager als untragbar erwiesen hat, hat mit seinen in den vergangenen Jahren ans Licht gekommenen Untaten dem Ganzen noch die Krone aufgesetzt.

Gewohnheitsverbrecher wie Tino Brandt dürfen nie wieder die Bühne nationaler Politik mit vorgetäuschten Überzeugungen für ihre kriminellen Machenschaften missbrauchen. Nationalisten aus allen Parteien und Strukturen sollen davor gewarnt sein, sich mit solch einem Subjekt einzulassen!

1 Kommentar

  • Verfassungsschmutz!
    Solche Banditen arbeiten für die Sicherheit dieses Staates. Junge, ist das nicht eine ganz erbärmliche Geschichte? Was mutet man uns noch alles zu. Die Stasi hat sich damals auch immer solchen Leuten umgeben und ich dachte die Stasi gibts nicht mehr.
    Bis Bald
    Wilhelm

    Wilhelm 12.03.2020
  • Seinem schlechten Charakter und der damit verbundenen Erpressbarkeit ist es wohl zu „verdanken“, dass B. ueberhaupt noch am Leben ist.
    Um mit den bekannten „Vorlieben“ in der BRD-Konsenspolitik Karriere zu machen, hat es ihm vermutlich lediglich an der notwendigen Verschlagenheit gefehlt.

    Bert Brech 11.03.2020
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