Im November letzten Jahres wurde Finnland vom Europäischen Gerichtshof dazu verurteilt, 20.000 Euro an die Tochter eines abgeschobenen Asylanten zu zahlen. Der Mann war 2017, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, freiwillig in den Irak zurückgekehrt und soll dort nur wenige Wochen nach seiner Rückkehr erschossen worden sein. Das Urteil begründeten die Richter damit, dass man sein Recht auf Leben verletzt und ihn der Gefahr der Folter ausgesetzt hätte.
Der Fall und das Urteil hatten damals so machen Schreiberling dazu angeheizt, gegen die ach so harte „Abschottungspolitik“ Europas zu wettern. Nun jedoch die große Wende. Wie der finnische Staatsradiosender Yle berichtete, wurde die Tochter des Mannes in Untersuchungshaft genommen, da der Verdacht besteht, sie habe den Tod ihres Vaters vorgetäuscht und die dafür nötigen Dokumente gefälscht.
Im Zweifel für den Asylanten
Die Untersuchung der finnischen Behörden ist noch im Gange, doch es bestehen Hinweise, dass der Iraker noch immer am Leben sein soll. Weiter gibt es Zweifel an der Echtheit des Todeszertifikates. Diese lagen den Richtern in Strasburg nur als Kopie vor, weshalb deren Echtheit zu bestätigen nicht möglich gewesen sei. Gemäß dem Grundsatz: Im Zweifel für den Asylanten, begnügte das Gericht sich offenbar mit der dürftigen Beweislage. Dass die Dinge gut ein halbes Jahr später nun ganz anders zu stehen scheinen, zeigt, wie dürftig die Beweise waren.
Sollte sich der Verdacht als wahr erweisen, kann Finnland das Urteil des EuGH anfechten. Dem finnischen Volk kann man in der Zwischenzeit nur wünschen, dass, wenn die Verdächtige verurteilt werden sollte, sie ihre Haftstrafe im Irak verbüßen muss und nicht in Finnland, wo sie dem Steuerzahler um noch mehr Geld brächte.