Ein ehemaliger Chorleiter musste sich am 27.04.2020 im Landgericht Gera verantworten. Ihm wurde der sexuelle Missbrauch in 680 Fällen vorgeworfen. Die Opfer waren Sängerinnen seines Chors gewesen, dass jüngste der Opfer war gerade einmal neun Jahre alt.
Der heutige Rentner hat die widerwärtigen Taten gestanden und damit bestätigt, dass er in 680 Fällen den Opfern schwerste körperliche und seelische Schäden zugefügt hat. Opfer von sexuellem Missbrauch sind für ihr Leben gezeichnet und leiden nicht selten und schweren Folgeschäden wie Depressionen, Selbstmordgedanken, Borderline-Persönlichkeitsstörungen oder vergleichbaren Leiden.
Das Landgericht Gera hat für den Schwerstkriminellen ein „Strafmaß“ von 3 Jahren verkündet! Ein weiterer Schlag für die teils traumatisierten Opfer. Von Gerechtigkeit kann hier keine Rede sein!
3 Jahre für jedes einzelne Opfer wäre wohl eher angebracht als 3 Jahre gesamt…