Gesinnungswächter wollen Privatgespräche strafbar machen

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Die etablierten Parteien arbeiten stetig am Ausbau des repressiven Gesinnungsstaates. So werden Meinungsparagraphen stetig verschärft und die Überwachung der Bürger immer weiter ausgebaut. Um missliebige Meinungen im Internet stärker einschränken zu können, wurde gar ein eigenes Gesetz, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, geschaffen.

Hierbei geben die Protagonisten nach außen vor, sie würden sich lediglich „gegen Hass und Hetze“ richten. Wer wird schon etwas dagegen sagen, wenn der Staat gegen Bedrohungen und Beleidigungen im Internet vorgeht? Doch wie so häufig liegen staatliche Propaganda und tatsächliches Geschehen weit auseinander.

Tatsächlich gehen die staatlichen Akteure, ganz nach dem Vorbild der DDR, gezielt gegen missliebige Meinungen vor. Hass und Hetzbotschaften von Linksextremisten werden hierbei häufig „übersehen“ und der Volksverhetzungsparagraph greift bekanntermaßen nur, wenn Deutsche die „Täter“ sind, aber nie, wenn Deutsche verhetzt werden. Dem entgegen werden Aussagen von Nationalisten so lange ausgelegt und uminterpretiert bis man ihnen den gewünschten Aussagengehalt unterstellen kann. Gerne lässt man hierzu auch mal unpassende Textteile weg. Ein Paradebeispiel für dieses Vorgehen bietet das Verfahren gegen Aktivisten unserer Partei wegen der Teilnahme an einem Faschingszug im Jahr 2017 in Würzburg. Immer häufiger wird jede Kritik am Umbau unserer Heimat zu einem Einwanderungsstaat und der damit einhergehenden stetig voranschreitenden Überfremdung als „Volksverhetzung“ unterdrückt.

Immer mehr Bürger äußern Unmut

Dennoch äußern immer mehr Bürger in den letzten Jahren ihren Unmut über die Missstände. In den letzten Jahrzehnten reichte es regelmäßig aus, unliebsame Äußerungen mit der „Nazikeule“ zu diskreditieren. Die in der Regel sehr unkritischen Bürger nickten dieses Vorgehen weitestgehend ab. Dies zumal sie noch nicht selbst betroffen waren und die sich inzwischen zeigenden Auswirkungen der Überfremdung noch unwirklich in weiter Ferne schienen.

Seit einigen Jahren jedoch zeigt sich, dass immer mehr Bürger die Fähigkeit, selbst zu denken, neu entdecken. Insbesondere die Möglichkeiten des Internets spielen hierbei eine wichtige Rolle. So werden von den staatstragenden Medien verbreitete Lügen nicht selten als „Fake News“ widerlegt. Dementsprechend wächst das Misstrauen gegenüber den Meinungsmachern stetig. Auch die noch immer schlagkräftige „Nazikeule“ büßt stetig an ihrer Wirkung ein. Sehr zum Ärgernis der herrschenden Gesinnungswächter.

Jedoch führt das Erkennen der Lügen nicht zwangsläufig dazu, dass die Masse dagegen aufsteht. Zu stark wirken sich die Angriffe des Staates gegen unliebsame Meinungen aus. Immer mehr Bürger trauen sich nicht mehr, ihre Ansichten öffentlich zu äußern. Daher verlagern sich diese Äußerungen in private Gespräche. Zu groß ist die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren oder Opfer von sozialer Ausgrenzung bis hin zu staatlichen oder linksextremen Übergriffen zu werden.

Der Staat ist bisher darauf beschränkt, das Schwert des Strafrechts nur gegen öffentliche Äußerungen zu schwingen. Äußerungen im privaten Gespräch, gleich ob analog oder digital, sind vor staatlicher Strafverfolgung bisher noch sicher. Doch genau dies soll sich nun ändern.

Gesinnungsstaat will Zugriff auf private Gespräche

In bester Stasi-Manier äußert sich nun Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Geht es nach ihr, sollen unliebsame Meinungen unter dem Schlagwort der Volksverhetzung zukünftig auch in privaten Gruppen im Netz strafbar sein. Gemeint sind vor allem kleinste vertrauliche Gruppen in Messenger-Diensten wie WhatsApp, die aufgrund ihrer geringen Größe und der Zusammensetzung der Mitglieder nicht als öffentlich gelten.

Nur wenn alle Gruppenmitglieder sicher sind, dass sämtliche Äußerungen in der Gruppe bleiben, und diese unter keinen Umständen verlassen, liegt eine solche private Gruppe vor. Ist dies nicht der Fall, dann können auch Äußerungen in kleinen Gruppen bereits wegen Volksverhetzung belangt werden. Ein Beispiel hierzu bildet die Äußerung eines Faschingsaktivisten in Würzburg, der in einer Gruppe von etwa 24 Elferräten ein Bild postete, welches er als schwarzen Humor ansah. Da er jedoch von einem Denunzianten aus dieser Gruppe angezeigt wurde, fand er sich alsbald vor Gericht und erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Gerade dieses Beispiel macht deutlich, dass es der hessischen Justizministerin um die Inhalte privater Gespräche geht. Hierbei wird es eine Beschränkung auf lediglich digitale Gespräche sicherlich nicht geben. Um diese Inhalte Aufzuspüren wird es selbstverständlich notwendig, auch private Gespräche zunehmend zu überwachen. Niemand soll mehr frei seine Meinung äußern, wenn diese nicht mit den Vorgaben der Herrschenden übereinstimmt. Man fühlt sich an die Abhöraktionen der Stasi oder den „großen Bruder“ aus Orwells 1984 erinnert. Die selbsternannten „Demokraten“ geben sich nicht einmal mehr die Mühe, den Schein einer immer wieder gerne propagierten „freiheitlich-demokratischen-Grundordnung“ zu wahren.

Partei „Der III. Weg“ setzt sich gegen den Überwachungsstaat ein

Dementgegen setzt sich die Partei „Der III. Weg“ in Punkt 5 des Parteiprogramms für eine Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Für die Freiheit jedes Einzelnen muss der Überwachungsstaat gestoppt und die zu Gesinnungsparagraphen umfunktionierten Straftatbestände gestrichen werden. Die Meinungsfreiheit darf nicht länger durch Gesinnungswächter bekämpft werden!