Es konnten von der Kripo Ingolstadt in Folge drei Tatverdächtige aus Nigeria ermittelt und wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Das Amtsgericht Neuburg hatte die Angeklagten noch zu jeweils drei Jahren verurteilt, womit eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht mehr möglich war. Die Brandstifter akzeptierten die Strafe jedoch nicht und legten dagegen Berufung beim Ingolstädter Landgericht ein.
Mal wieder Bewährungsstrafen
Wie bereits in der ersten Instanz schlug das Gericht zu Beginn der Verhandlung eine Verständigung vor: Bewährungsstrafen gegen umfassende Geständnisse. Richterin Bettina Grafe, die vor Kurzem von der Zivil- in die Strafsachenabteilung des Landgerichts wechselte und nun der 3. Strafkammer vorsitzt, hat den Vorschlag damit begründet, dass ein Geständnis generell als erster Schritt zur Besserung zu werten sei und im speziellen Fall die nicht eindeutige Beweislage hinzukomme.
Danach stützte sich die Anklage im Wesentlichen auf die Aussage eines weiteren Bewohners der Unterkunft, der durch eine halb geöffnete Tür gesehen haben wollte, dass die drei Angeklagten mit einer Matratze hantierten. Das ein Fremder heimlich in die Unterkunft gelangte und das Feuer gelegt haben könnte, konnte dabei nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Im Übrigen, so die Richterin bei der Urteilsbegründung, habe die zehnmonatige Untersuchungshaft bei den Angeklagten, die 2018 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, einen bleibenden Eindruck hinterlassen – auch weil sie kein Deutsch sprechen. Außerdem seien die drei Nigerianer vor der Brandstiftung nur wegen „vergleichsweise geringfügiger Delikte – nämlich wegen Diebstahls, versuchten Betrugs und Körperverletzung“ – in Erscheinung getreten und auch nur zu Geldstrafen verurteilt worden. Wäre allerdings ein Bewohner verbrannt, käme sogar eine Anklage wegen Mordes in Betracht, so Grafe eindringlich in Richtung der Angeklagten, deren Asylverfahren nach eigenem Bekunden weiterhin am Laufen sind.
Grund für die Brandstiftung war, dass zwei Angeklagte kurz vorher von Asylbewerberunterkünften in Fürstenfeldbruck beziehungsweise Ingolstadt nach Feilenmoos verlegt worden sind, womit der dritte Angeklagte nicht einverstanden gewesen sei und „ein Zeichen setzen“ wollte, sagte Rechtsanwalt Gräf zum Motiv seines Mandanten. Die Staatsanwältin Raab sprach von Trotz, Richterin Grafe von Frust und einer niedrigen Hemmschwelle.
Kuscheljustiz für Asylanten, drakonische Strafen für Deutsche
All dies führte jedoch – wie in der Bundesrepublik bereits in unzähligen anderen Fällen ersichtlich – auch diesmal nicht dazu, dass hier endlich einmal ein Exempel statuiert worden wäre, sondern zeigt bloß wieder einmal die sattsam bekannte Unterwürfigkeit der Kuscheljustiz und den unendlich gewährten Migrantenbonus. Ein solches Urteil kann weder als der Tat angemessen, noch als lehrreich bzw. abschreckend gesehen werden, sondern bloß als Freibrief zur Fortsetzung des bisherigen Lebenswandels, denn selbst schwerste Straftaten führen nicht zur Beendigung des Asylverfahrens und der Abschiebung der kriminellen art- und kulturfremden Asylforderer.
Dass die Justiz aber auch ganz anders und mit drakonischen Strafen durchgreifen kann, konnte man hingegen 2018 beim Landgericht Dresden beobachten:
Der Angeklagte Nino K. wollte im September 2016 mit selbstgebauten Rohrbomben vor der Fatih Camii Moschee und beim Kongreßzentrum in Dresden ebenfalls „ein Zeichen setzen“. Bei den Anschlägen entstand bloß Sachschaden, verletzt wurde niemand. K. wurde vorgeworfen, aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt zu haben und wegen versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchter besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Der Angeklagte habe „als bekennender Anhänger der islamfeindlichen Pegida-Bewegung und aufgrund seiner außerordentlichen Abneigung gegenüber Ausländern muslimischen Glaubens“ gehandelt, sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz bei der Anklageverlesung. Das Geständnis des Angeklagten wurde hier keineswegs als „ersten Schritt zur Besserung“ gewertet und auch der Vorwurf des versuchten Mordes blieb trotz Bestreiten des Angeklagten und einer gleichfalls „nicht eindeutigen Beweislage“ aufrecht. K. wurde zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Um auch in Forstwiesen im Landkreis Pfaffenhofen gegen die ungleiche Rechtsprechung in der BRD zu protestieren, haben Aktivisten des Stützpunktes München/Oberbayern zahlreiche Flugblätter gegen die ausufernde Asylpolitik der etablierten Systemparteien verteilt. Die Siedlung Forstwiesen gehört zu der rund 17 Quadratkilometer großen, ehemaligen Mooraue Feilenmoos.
Wir haben hier eindeutig eine Gesinnungsjustiz vorliegen – denn es darf nicht sein was nicht kann…. ich erinnere mich an Urteile gegen mich – aber als „alter weißer Mann“ ist man ja eh bei den 68’er Richtern unten durch …
Jedesmal, wenn ein solches Kuschelurteil gegen unsere Dauergäste gefällt wird, muss ich an dieses Schandurteil von Dresden denken. Ich vergesse nichts, und ihr auch nicht. Das ist gut so.