München-Maxvorstadt: Mann mit schwerer Kopfverletzung im Alten Botanischen Garten gefunden

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Ausländerkriminalität Am Donnerstag, den 25.06.2020 hat ein unbekannter Zeuge im Alten Botanischen Garten einen schwerverletzten Mann gefunden.

Jetzt ist ein Tatverdächtiger festgenommen worden. Eine bislang unbekannte Person hat am Donnerstagvormittag, den 25. Juni, einen Schwerverletzten in der Nähe des Neptunbrunnens gemeldet.

Der alarmierte Rettungsdienst hatte laut Polizei einen 44-jährigen Mann aus Gambia mit schweren Kopfverletzungen gefunden und ihn zur stationären Behandlung in eine Münchner Klinik gebracht. Dort hatte sich herausgestellt, dass die Verletzungen wahrscheinlich von einem Schlag mit einer Flasche stammen.

Durch intensive Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei konnte mittlerweile ein Tatzeuge ermittelt werden, welcher am 03.07.2020 vernommen wurde. Auf Grund der Angaben des Zeugen wurde der Sachverhalt von Seiten der Staatsanwaltschaft als versuchtes Tötungsdelikt rechtlich neu bewertet. Noch am Freitag konnte daraufhin ein 21-jähriger tatverdächtiger Somalier ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Alten Botanischen Garten festgenommen werden. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ am Samstag Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den Tatverdächtigen.

Der verletzte 44-Jährige konnte inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die weiteren Ermittlungen führt die Mordkommission des Polizeipräsidiums München. Dies ist jedoch – entgegen der permanenten Beteuerungen seitens der volksfeindlichen Politiker und anderer, selbsternannter Gutmenschen – kein „Einzelfall“ in der Polizei- bzw. Kriminalitätsstatistik.

Deutschland ist – wie dieser exemplarische Ausschnitt der aktuellen Polizeiberichte zeigt – längst zu einem Tummelplatz für kriminelle, kulturfremde Ausländer geworden.

Obwohl diesmal gegen den Tatverdächtigen ein Haftbefehl erlassen wurde, darf nach bisherigen Erfahrungen getrost bezweifelt werden, dass der Täter lange in Untersuchungshaft verbleiben und später für seine Tat eine lehrreiche und vor weiteren Taten abschreckende Verurteilung erhalten wird.            Stattdessen ist wohl wieder – wie in der Vergangenheit in unzähligen vergleichbaren Fällen geschehen – zu erwarten, dass eine allfällige Verurteilung bloß zu einer geringen bedingten (Geld-)Strafe erfolgen wird, welche keinerlei Abschreckung vor weiteren Straftaten bewirkt.

Eine dringend angebrachte Abschiebung des ausländischen Straftäters ist jedoch mehr als unwahrscheinlich.

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