2018 wurde das erste Alkoholverbot für die Innenstadt von Plauen beschlossen. Der damalige Stadtrat hat sich auf die Zahlen von 2017 berufen. In dem Jahr wurden 1% aller Gewaltstraftaten im Zentrum unter Alkoholeinfluss begangen. 1% führten also dazu, dass das Verbot ausgesprochen wurde.
Als Gegenfrage kann an dieser Stelle gebracht werden, warum dann 40% im Jahr 2017 und sogar 42,4% im Jahr 2018 an Gewaltstraftaten, die von Ausländern begangen wurden, nicht dazu führten, dass endlich ein Zuzugsstopp für Asylanten beschlossen wurde?
Nun hat die Landesdirektion Sachsen das verhängte Alkoholverbot für Plauen als rechtswidrig eingestuft. Die Begründung der Landesdirektion ähnelt der damaligen Auffassung unserer Partei.
Im Jahr 2019 gab es rund um den Postplatz 13 Straftaten unter Alkoholeinfluss. Hier soll nichts schön geredet werden. Aber wer sagt denn, dass die Straftäter nicht in einer anderen Straße, Wohnung oder gar Gaststätte Alkohol zu sich genommen haben, und dann die Straftat begangen haben? Dieses Verbot spricht sich in unseren Augen ausschließlich gegen die sogenannten „Trinker“ in der Innenstadt aus. Denn einen Straftäter interessiert es nicht, ob an dieser Stelle, an der er die Straftat begeht, eine Alkoholverbotszone ist oder nicht.
Damit wir nicht falsch verstanden werden, selbstverständlich können wir es vom III. Weg nachvollziehen, dass es gerade für Senioren, Frauen und Kinder unangenehm oder gar belästigend ist, wenn kaputte Flaschen rumliegen und Betrunkene auf der Parkbank sitzen und das Problem sollte angegangen werden. Aber ein Verbot löst das Problem in keinster Weise und wie festgestellt werden konnte, verlagert es sich nur zu anderen Plätzen. Deshalb hat sich unser Stadtrat Tony Gentsch zur Sitzung am 3. März 2020, gegen diese Verwaltungsvorlage ausgesprochen und gefordert, dass die Stadt auf Sozialarbeiter setzt. Diese müssen hinaus auf die Straßen und Plätze, den Leuten die Hand reichen und Hilfe anbieten. Es hat doch Gründe, warum Menschen den ganzen Tag Alkohol zu sich nehmen. Hinzu kommt, dass dieses Verbot in keinster Weise für weniger Straftaten sorgen wird. Auch in Auerbach wurde die Verbotszone als rechtswidrig eingestuft.
Ein altes Sprichwort sagt, wer verbietet, hat Angst und keine Argumente. Wir brauchen keine Verbote, sondern es müssen wieder Perspektiven für jedes Alter geschaffen und zukunftsorientiert für unser Volk gehandelt werden. Daher fordert unsere Partei „DER III. WEG“, dass ausreichend Mittel in die Jugendarbeit und für soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen zur Verfügung gestellt werden und ein Zuzugsstopp für Asylanten eingeführt wird.