Soeben wurde die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes online gestellt, dass die Beschlagnahmung des Anwesens in Oberprex rechtswidrig war.
Im Juli 2014 wurde das Haus in der kleinen oberfränkischen Ortschaft, die zur Gemeinde Regnitzlosau gehört, vom Bayerischen Staat beschlagnahmt. Angeblich wäre das Objekt Vereinseigentum vom inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ gewesen. Dagegen klagte die Eigentümerin. In Bayreuth hatte sie im Jahr 2018 noch verloren. Dagegen wurde Beschwerde und Berufung eingelegt. Am 17. Juni 2020 fand die Verhandlung in München statt. Heute hat das Gericht seine Entscheidung mitgeteilt.
Auch die Revision wurde nicht zugelassen. Das bedeutet, dass der „Freistaat Bayern“ nun höchstens noch Beschwerde einreichen kann. Wird dieser dennoch stattgegeben, wird es eine Verhandlung vor dem BVG in Leipzig geben.
Nach knapp sechs Jahren hat das oberste Verwaltungsgericht in München zu Gunsten der Klägerin entschieden und dem „Freistaat Bayern“ deutlich vor Augen geführt, was Freiheit bedeutet. Ein mehr als überfälliges und wichtiges Urteil!
Spitze, dann kann ja bald wieder feierlich das Gebäude eröffnet und für neue Veranstaltungen genutzt werden. Da haben sie sich wohl zu früh gefreut die feinen Herren Becher, Tobias Raphael Bezler (alias „Robert Andreasch“), Jonas Miller und Co.
Auf viele schöne Veranstaltungen in Oberprex in den kommenden Jahren. Machen wir was draus!
Jetzt bleibt zu hoffen, dass das Haus noch nutzbar ist nach sechs Jahren ohne jegliche Pflege, Heizung und Vorkehrungen gegen Verfall, Wasserschäden und ähnliches.
Ansonsten muss der „Freistaat“ für die Beseitigung jeglicher Mängel und zusätzlich den Nutzungsausfall aufkommen.
Eine sehr gute Nachricht. Es ist eine Deutschenfeindlichkeit ohne gleichen, das eine deutsche Mutter mit Schimpf und Schande in aller Öffentlichkeit von Haus und Hof gejagt wird, weil der Sohn sich dem nationalen Kampf verschrieben hat und diesen auch aktiv führt. Nun ist dieses Unrecht beseitigt worden, was aber den Zecken und dem System gar nicht passt, wie in den sozialen Medien zu bemerken ist. Der Kampf ist der Vater aller Dinge, hier kann man den Wahrheitsgehalt dieses Spruches sehr gut erkennen.
Bei dieser Gelegenheit sei auch an jene Deutsche erinnert, die vor 75 Jahren in den Sudeten durch die Benesch-Dekrete Hab und Gut verloren, unzählige auch das Leben. Dieses himmelschreiende Unrecht wurde noch nicht wieder gut gemacht, deshalb der Kampf hier weitergehen wird!
Sehr schön. Ich hoffe das war’s dann jetzt auch.
Denkt an die Entschädigungszahlungen für 6 Jahre unfreiwilligen Leerstand (entgangene Mieteinnahmen etc). ..Das ist zwar nicht viel aber hilft eventuell das Gebäude wieder nutzbar zu machen.
Sehr gut, ein Urteil was einen mal wirklich überrascht. Gibt es in diesem Staat doch noch ein Stückchen Rechtsstaatlichkeit. Gratulation!