Dabei bedient sich die deutsche Ratspräsidentschaft äusserst fragwürdiger Mittel und verhindert mit fadenscheinigen Begründungen eine Abstimmung über die Initiative, indem sie diese einfach nicht auf die Tagesordnung setzt. Durch den momentanen Vorsitz im Ministerrat kann Deutschland die Tagesordnungspunkte massgeblich bestimmen und verunmöglicht auf diese Weise eine Beschlussfassung über eine Gesetzesinitiative.
Trotz vollmundiger Bekenntnisse der Bundesregierung, man werde die Ratspräsidentschaft dazu nutzen, um Steuergerechtigkeit zu einem Schwerpunktthema zu machen, vereitelt diese einen Durchbruch bei den sogenannten länderbezogenen Berichtspflichten für Konzerne (CBCR – „Country-by-Country-Reporting“). Im Rahmen einer entsprechenden Gesetzesänderung könnte die Europäische Union Grossunternehmen dazu zwingen, öffentlich zu machen, in welchem Land sie in welcher Höhe Steuern entrichten. Damit könnte diversen Tricksereien der Konzerne bei der Entrichtung von Steuern ein Riegel vorgeschoben und die Steuervermeidung erheblich erschwert werden.
Steuertricksereien durch Konzerne erschweren
Die Idee hinter diesen öffentlichen, länderspezifischen Berichtspflichten ist, dass Grossunternehmen sich aus Angst vor öffentlichem Druck und einer Schädigung des Ansehens aus Steueroasen zurückziehen, wenn sie öffentlich publik machen müssen, in welchen Staaten sie nur geringe oder gar keine Steuern entrichten. Die dadurch hergestellte Transparenz ermöglicht es den Konsumenten, diese Informationen bei ihren Kaufentscheidungen zu berücksichtigen und etwaige Steuertrickser abzustrafen. Insbesondere Staaten wie Irland, Malta, Luxemburg und Zypern, die mit einer äusserst aggressiven Steuerpolitik um Grossunternehmen buhlen, sträuben sich gegen öffentlich einsehbare, länderspezifische Berichte. Dabei wird oftmals das nur wenig stichhaltige Argument vorgebracht, eine derartige Pflicht zur Offenlegung könnten Konkurrenten dazu nutzen, um aus den Informationen Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse zu ziehen.
Ratssitzung im September: CBCR nicht auf der Tagesordnung
Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit, dass die länderbezogenen Berichtspflichten von Konzernen bei einem geplanten Ratstreffen im September nicht zur Abstimmung gestellt würden. Die Meinungsbildung innerhalb des Rates sei noch nicht abgeschlossen, weshalb die Tagesordnung auch derzeit keine Befassung des Rates mit diesem Vorschlag vorsehe.
Innerhalb der Deutschen Bundesregierung hat der schwelende Streit um das CBCR für erhebliche Missstimmung zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD geführt: Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium unter Peter Altmaier sträubt sich vehement gegen ein Gesetz, mit welchem länderspezifische Berichtspflichten eingeführt würden. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Justizministerin Christine Lamprecht (SPD) befürworten dagegen öffentlich die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.
Mehrheit im Ministerrat nach Regierungswechsel in Österreich gekippt
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union diskutieren bereits seit Jahren darüber, ob Konzerne mittels der länderspezifischen Berichtspflicht zu mehr Transparenz gezwungen werden sollen. In den vergangenen Jahren gab es stets eine knappe Mehrheit gegen eine derartige Regelung, unter anderem auch weil Deutschland fortgesetzt signalisierte, dass man sich bei einer etwaigen Abstimmung der Stimme enthalten werde, um einen drohenden Koalitionskrach in Berlin abzuwenden.
Infolge des Regierungswechsels in Österreich nach der sogenannten „Ibiza-Affäre“ ist die bisherige Mehrheit im EU-Ministerrat gegen ein CBCR-Gesetz gekippt. Auch im Falle einer deutschen Enthaltung bei der Abstimmung ergäbe sich derzeit eine Mehrheit für eine öffentliche, länderspezifische Berichtspflicht. Wie das österreichische Bundeskanzleramt verlautbarte, werde man jede Massnahme zur Steuergerechtigkeit auf europäischer Ebene forcieren und bei einer erfolgenden Abstimmung im Ministerrat für ein öffentliches CBCR stimmen.
Billige Tricks der Bundesregierung
Voraussetzung dafür wäre selbstverständlich, dass es überhaupt zu einer solchen Abstimmung kommt. Doch einstweilen hat das Bundesjustizministerium offenbar beschlossen, die Angelegenheit auszusitzen und das Thema nicht auf die Agenda des Ministerrates zu setzen. Mit der Rolle eines „ehrlichen und neutralen Vermittlers“, welche das Land zu übernehmen hat, das dem EU-Ministerrat vorsitzt, hat das freilich wenig zu tun. Eine Sprecherin des Justizministeriums erklärte, dass man sich dieser Rolle als Inhaber des Ratsvorsitzes durchaus bewusst sei. Das Ministerium unterstütze grundsätzlich den Plan eines öffentlichen „Country-by-Country-Reporting“. Es gebe jedoch zunächst noch Abstimmungsbedarf. Das Bundesfinanzministerium versucht sich derweil mit mangelnder Zuständigkeit herauszureden: Selbstverständlich setze man sich für die Initiative ein, allerdings sei man für die Tagesordnung des EU-Ministerrats nicht zuständig.
Nach derzeitigem Stand der Dinge wird es zumindest bis zum turnusgemässen Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft zu keiner Entscheidung in dieser Angelegenheit kommen. Ob es danach zu Fortschritten in der Frage der länderbezogenen Berichtspflicht kommt, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung jedenfalls ist nicht bereit, die hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Ob hierbei die Angst vor einem Zerwürfnis zwischen den Regierungsparteien oder Druck vonseiten der Grosskonzerne im Vordergrund steht, sei dahingestellt.