Ist Schuldunfähigkeit der neue Migrantenbonus vor Gericht?

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Vorsicht Ausländergewalt Laut dem Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) werden Deutsche immer häufiger Opfer von Straftaten durch Ausländer. Besonders gilt diese Entwicklung bei Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit und Körperverletzung sowie Raub.

 

Kollateralschäden der Umvolkung

Islamische Terroristen, Araber-Clans, „Partyszene“-Mobs und tägliche Einzelfälle mit brutalen Gewalttaten sind die Begleiterscheinungen bei der Umwandlung Deutschlands in ein Siedlungsgebiet für jedermann. Kinderreichtum und Familiennachzug bei anhaltender Asylflut machen Umvolkung und Überfremdung zu einem unumstößlichen Fakt und führen zwangsläufig zu weiteren Kollateralschäden im Namen von „Buntheit“ und „Weltoffenheit“ bei den deutschen Ureinwohnern.

 

Die Hierarchie der Opfer

Doch deren Leid ist für das System nur ein lästiger Störfaktor. Während die Toten des psychisch gestörten Einzeltäters von Hanau zu Posterboys des Anti-Rassismus aufgebaut werden, haben die Toten des Islam-Terrors vom Berliner Breitscheidplatz bis heute in der Öffentlichkeit weder Namen, noch Gesicht.

Dasselbe gilt für den achtjährigen Leo, der am Frankfurter Hauptbahnhof zusammen mit seiner Mutter von einem Eritreer vor einen ICE gestoßen wurde und starb. Ein Walter Lübke geistert seit Monaten in großer Aufmachung durch die bundesweiten Medien, ein Leo ist ein Fall für die Regionalnachrichten – ein Opfer ohne Name und Gesicht und daher schnell vergessen.

 

„Migrantenbonus“ für ausländische Straftäter?

Immer wieder machen Spekulationen über einen „Migrantenbonus“ vor Gericht die Runde. Grund dafür sind die oft auffällig milden Strafen für ausländische Straftäter und das auch bei schweren Gewalttaten, während Deutsche schon bei vergleichsweise harmlosen Delikten, vor allem bei Meinungsäußerungen, die volle Härte von Polizei und Justiz trifft. Neuester Trend bei dieser Entwicklung ist die Einstufung ausländischer Täter als schuldunfähig, was eine Bestrafung verhindert und stattdessen eine kostenintensive psychiatrische Behandlung bedeutet.

Auch die Ermordung des kleinen Leo gilt offiziell nicht als Mord, sondern als Totschlag, auch wenn das Kind ohne Vorwarnung von hinten vor einen einfahrenden Zug gestoßen wurde und damit eigentlich Mordmerkmale erfüllt sind.

 

Alltägliche Einzelfälle

Die Liste angeblich schuldunfähiger ausländischer Täter ist länger, als man vermuten mag:

• Kiel: Ein Mann aus Togo erteilt seiner Frau eine ‚Lektion‘. Er überschüttet sie mit Benzin und zündet sie an. Zu Hilfe Eilende löschen das Feuer. Er überschüttet sie ein zweites Mal. Sie endet als lebende Fackel vor den Augen entsetzter Passanten. Der Täter will sich später nicht erinnern. Festgestellt wird die Schuldunfähigkeit.

• Wuppertal: Drei Tote im Flüchtlingsheim. Die ‚Steuerungsfähigkeit des Täters (Ein Mann 42) sei aufgrund einer psychischen Krankheit erheblich vermindert.‘ Einlieferung in die Psychiatrie.

• Offenburg: Mann aus Djibouti zerstückelt einen Arzt in dessen Praxis. Einer kurzzeitigen psychiatrischen Unterbringung folgt kurz darauf die Abschiebung.

• Börwang: Ein Flüchtling sticht einen weiteren nieder. Schwerstverletzt. Ein Gutachten. Fazit: Schuldunfähig.

• Ravensburg-Innenstadt: Drei Schwerverletzte durch Messerattacke eines 19jährigen Afghanen. Keine Verurteilung wegen posttraumatischer Belastungsstörung des Täters.

• Frankfurt-Höchst: Ein Afghane schneidet einem Mitbewohner in einem ‚tragischen Geschehen‘ die Kehle durch. Drogeneinfluss. Der Täter wird als schuldunfähig eingestuft.

• Gaimerheim-Kleingartenkolonie: Ein Gartennachbar überlebt die Messerattacke seines türkischen Nachbarn nicht. Eine ‚Sache unter Männern‘, wie der Täter zu seiner Verteidigung vorbringt. Prozess. Schuldunfähig.

• Kiel: 25jähriger Afghane tötet zweifache 36jährige Mutter mit 37 Messerstichen. Kein Hafturteil, sondern Einweisung in die Psychiatrie.

• Dresden: Ein Somalier randaliert, beschädigt eine Gedenkstätte. Auf Sanktionen wird ‚verzichtet‘. Man vermutet psychische Auffälligkeiten.

• Deggendorf: Geiselnahme mit Messer. Der 31jährige Mann wird freigelassen. Akute Psychose.

• Oldenburg: Der Machetenangriff eines Gambiers auf eine 26-Jährige bleibt ungesühnt. Psychische Auffälligkeiten.

• Berlin-Mitte: Mohamad M. (23), geduldet, überwindet mit einem Kampfmesser in der Hand die Absperrrung der Synagoge, schreit ‚Allahu Akbar!‘ und ‚Fuck Israel!‘. Am Nachmittag ist der Syrer wieder frei. Er ‚befinde sich bereits in Behandlung‘, wird mitgeteilt.

• Flensburg: Ein Mann aus Jemen (30) ersticht seinen Mitbewohner. Schuldunfähig.

• Lauffen: Der Senegalese, der im August 2019 vor laufenden Kameras die Scheiben von 19 Autos
mit einer Stange aus Aluminium zertrümmert, kann nicht verurteilt werden. Psychische Probleme.

• Karlsruhe: Mutter und Kind von Asylant erstochen. Täter wird per Gutachten bescheinigt, dass er nicht verurteilt werden kann.

• Leipzig: Eine Anklage wegen versuchten Mordes einer 34jährigen Frau im Stadtpark wird zurückgenommen. ‚Psychische Ausnahmesituation.‘

• Vorde: Frau wird von Iraker vor einen Zug gestoßen. Tot. Der Täter wird später in die Psychiatrie eingewiesen. ‚Mein Kopf hat sich gedreht!‘

• Magdeburg: Syrer schlägt ohne jede Vorwarnung im Drogenrausch zwei Mitfahrer in der Straßenbahn zusammen. Schuldunfähig.

• Düren: Eritreer (23) verletzt Rentnerin (73), die ihn im Haus aufgenommen hat, schwer. Er hat Stimmen gehört. Eine Psychose, die ihm die Haft erspart.

• Sindelfingen: 25jähriger Afghane zündet Unterkunft an. Bereits in Behandlung. Keine Strafen.

• Berlin: Eritreer beißt Fünfjährige in Berlin ins Gesicht. Psychisch gestört. Nicht haftbar zu machen.

• Stuttgart: Die regelrechte Schlachtung eines Mannes mit einem Katana auf offener Straße geht vor Gericht erwartungsgemäß aus. Festgestellt wird eine psychische Ausnahmesituation.

• Kirchheim: Messerangriff durch 19jährigen geduldeten somalischen Serienstraftäter. Freilassung wegen psychischer Probleme.

 

Wahnsinn mit Methode

Das Verhalten der Justiz, deren Spitzenstellen natürlich auch nach Parteibuch besetzt sind, hat augenscheinlich System: Wenn die Täter psychisch gestört sind, sind nicht nur sie, sondern auch die politisch Verantwortlich quasi entschuldigt – gegen kranke Menschen ist man machtlos, möglicherweise verdienen sie aufgrund ihrer Vorgeschichte sogar unser Mitleid.

Und doch kann sich die herrschende Kaste ihrer Verantwortung nicht entziehen. Wer millionenfache illegale Einwanderung heraufbeschwört, in deren Windschatten psychisch Gestörte in großer Zahl ins Land gelangen, morden und vergewaltigen, der macht sich schuldig an seinem Volk.
Auf Schuldunfähigkeit werden sich Merkel, Seehofer und ihre willigen Vollstrecker nicht berufen können.

1 Kommentar

  • „Einer flog über das Kuckucksnest“ – kann man sich in diesem Zusammenhang mal ansehen. Ja, Hollywood; aber es geht um das gleiche Thema: Bewusst so zu tun, als hätte man nicht alle Murmeln beisammen, um sich das Gefängnis zu ersparen.
    Im Übrigen vermute ich hinter dem Verhalten der hiesigen Richter noch ein anderes „Motiv“: Unsere Gefängnisse würden längst nicht alle Straftäter aufnehmen können, die es derzeit gibt und Abschiebungen finden nur in lächerlich geringen Mengen statt, ergo ist der einfachste Weg für dieses versiffte Buntlant, die unartigen Buben lieber kurzzeitig in eine psychiatrische Anstalt zu schicken, das löst aus Sicht der BRD gleich mehrere Probleme in einem Zug. Daß diese Strategie jedoch aus völkischer Sicht äusserst schädlich und gefährlich ist, interessiert Berlin und Bonn wenig. Es geht ja schließlich nicht um uns, wir haben die Zustände gefälligst zu erdulden und das Schnäuzchen zu halten. Und wenn möglich das System doch weiterhin am Laufen zu halten, ja – das haben wir bitteschön auch noch. Aber sonst haben wir einen Dreck.

    Thomas G. 10.09.2020
  • Moria auf Lesbos nur in die Türkei, von wo Wohlstandsuchende kamen, evakuieren. Oder in die USA evakuieren, weil die USA mit ihren Kriegen, Waffen und Einmischung Flüchtlinge zur Flucht zwingen. Es sind überwiegend Männer, weil sie vor Militärdienst fliehen und weil sie die Grenzen mit Gewalt und Erpressung mit Mitleid überwinden.
    Brandstifter aus Moria auf Lesbos mit Aufnahme in das deutsche Sozialnetz belohnen ist falsch, es wird vielerorts nachgemacht. Unzählige Wohlstandsuchende werden sich absichtlich in Not bringen, um uns mit Mitleid zu erpressen. Mit seeuntauglichen Booten bringen sich Wohlstandsuchende regelmäßig absichtlich in Seenot, um auf uns Druck zu machen, damit wir sie retten müssen. Danach fahren Rettungsschiffe mit Geretteten jedesmal in die falsche Richtung und locken so weitere es ihnen nachzumachen. So wird Europa mit Wohlstandsuchenden überflutet bis die Sozialausgaben die ganzen Staatshaushalte von verschuldeten und überschuldeten Staaten verschlingen. In einem mit ewigen Sozialfällen überfüllten überschuldeten Staat zu leben wird unsere Zukunft unerträglich machen.

    Christine 10.09.2020
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