Wie nicht anders zu erwarten hat nun auch das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass unsere Versammlung am morgigen Sonnabend in Siegen eine Versammlung ist. Die zuvor verbreiteten Einschüchterungsversuche der Staatsdiener und Medien gegen unsere volkstreue Versammlungen zeigten sich demnach einmal mehr als reine Luftnummer.
Die Kreispolizeibehörde und die Stadt Siegen hatten sich auf den Standpunkt gestellt, unsere Versammlung stehe nicht unter dem Grundrechtsschutz der Versammlungsfreiheit. Nachdem die Behördenvertreter bereits vom Verwaltungsgericht in ihre Schranken gewiesen wurden, machten diese deutlich, wie wenig sie von Rechtsstaat und Demokratie halten. Man reibt sich die Augen, wenn man die Begründung, mit welcher uns die politisch verantwortlichen die Versammlungsfreiheit absprechen wollten, liest.
So wurde ernsthaft argumentiert der Versammlungscharakter würde entfallen, da wir Bierbänke aufstellen und einen Handwerkermarkt aufbauen würden. Weiter verstiegen sich die angeblichen Juristen zu der Aussage, der Versammlungscharakter entfalle, da die Veranstaltung an einem ohnehin wenig frequentierten Ort am Abend zwischen 17 und 22 Uhr stattfinde. Diese Argumentation nährt den Verdacht, dass die Behördeneigenen „Juristen“ nicht aufgrund juristischer Fachqualifikationen, sondern vielmehr aufgrund ihrer politischen Haltung und/oder Fähigkeiten, wie einer „Genderkompetenz“ eingestellt wurden. Im Rahmen der juristischen Ausbildung haben diese offenkundig jegliche Grundalgen zum Grundrechtsschutz und insbesondere zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, verschlafen. Anders ist eine solch realitätsferne Argumentation vor Gericht kaum erklärbar. Den Verantwortlichen war scheinbar bereits im Vorfeld bewusst, dass sie dieses Verfahren nicht gewinnen konnten. Dennoch wollten Sie wohl die Gelegenheit nutzen und sich, auf Kosten der Steuerzahler, im Rahmen ihrer politischen Kampagne ins „anti-rechte“ öffentliche Licht setzen. Wie so oft zeigte sich einmal mehr – der „K(r)ampf gegen rechts“ ist vielmehr ein Kampf gegen das Recht. Mit dem Geld der Steuerzahler sind die herrschenden bekanntlich gerne freigiebig.
Wir werden am morgigen Sonnabend, den 12. Dezember, also unserer Forderungen nach einem traditionellen Weihnachten trotz Corona Nachdruck verleihen. Beginn ist um 17 Uhr in der Schlachthausstr. 2 in Siegen. Die Versammlung kann in vollem Umfang wie angekündigt stattfinden. Lediglich der Mindestabstand muss eingehalten werden und eine Mund/Nasenbedeckung ist per Auflagenbescheid Vorgabe.
Das finde ich toll.Ich wünsche euch viel Erfolg.