Der Höhepunkt der Covid-19-Neuerkrankungen sei laut dem Gericht, das sich auf offizielle Daten des Robert-Koch-Instituts berief, bereits im März verzeichnet worden. Zu keinem Zeitpunkt im Frühjahr 2020 hatte es, so das Amtsgericht weiter, eine gefährliche Überlastung des Gesundheitssystems gegeben. Der Lockdown sei nach der Meinung der Richter aufgrund falscher Annahmen über die Letalität des Virus und daraus entstehender Schreckensszenarien entstanden. Weiterhin hätte er keinen „messbaren Effekt“ gehabt und stattdessen zu höheren Folgekosten anstatt zu einem Nutzen geführt. Im Schlusssatz kam das Gericht sogar zum Fazit, dass es sich beim Lockdown und dem damit einhergehenden Kontaktverbot um eine „politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“ handeln würde.
Natürlich muss man das Urteil mit Vorsicht genießen. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Die Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen ist außerdem noch immer in Kraft und könnte höchstens durch das Bundesverfassungsgericht oder die Verfassungsgerichte der einzelnen Bundesländer vollständig aufgehoben werden. Jedoch können Amtsgerichte selbst über die Verfassungsmäßigkeit aktueller Corona-Verordnungen entscheiden, wenn diese weder von Bundestag noch Landtag beschlossen worden sind. Ein kleiner Lichtblick also für alle Menschen, die sich dazu entschließen sollten, dem Corona-Irrsinn doch auf juristischem Wege die Stirn zu bieten.
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