Coburg: Versuchtes Tötungsdelikt im Oktober – Täter ist Syrer

Home/Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, Stützpunkt Oberfranken, Überfremdung (Ausländer/Asyl)/Coburg: Versuchtes Tötungsdelikt im Oktober – Täter ist Syrer

Am 5. Oktober 2020 kam es in der Coburger Mohrenstraße zu einer brutalen Attacke mit einer Stichwaffe. Hierbei wurde ein 35-Jähriger schwer verletzt. Laut Presseberichten war der Täter „ein 27-jähriger aus Rödenthal“. Durch eine Anfrage der AfD im Bayerischen Landtag wird nun publik: Der 27-jährige Täter ist syrischer Staatsangehöriger und bereits einschlägig wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraft.

Am Montagabend, den 5. Oktober 2020, gerieten in der Mohrenstraße in Coburg zwei Männer zuerst verbal aneinander. Schnell entstand aus dem Streit eine Schlägerei, in dessen Verlauf der 27-jährige Syrer mehrfach mit einer Schere auf sein Opfer, einen 35-Jährigen, einstach. Die Staatsangehörigkeit des Täters fand in der Berichterstattung über den Vorfall zuerst keine Erwähnung. Erst durch eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Böhm vom 26.10.2020 im Bayerischen Landtag wurden die Staatsangehörigkeiten der Tatbeteiligten und weitere Hintergründe öffentlich.

Syrer einschlägig vorbestraft

Neben der syrischen Staatsangehörigkeit des Täters wurde so auch bekannt, dass der Geschädigte aus Ägypten stammt und als „staatenlos“ geführt wird. Heitere Multi-Kulti-Verhältnisse in der BRD im Jahr 2020. Der 27-jährige syrische Täter ist bereits mehrfach rechtskräftig wegen Gewalttaten verurteilt. Am 28. Juli 2017 wurde er vom Amtsgericht Plauen wegen Hausfriedensbruchs in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung in Tatmehrheit mit Bedrohung verurteilt. Hier erhielt er lediglich eine Geldstrafe (!). Die Höhe wird leider nicht genannt. Auch in Coburg ist der Syrer bereits wegen Gewalttaten bekannt. Das Coburger Amtsgericht verurteilte ihn am 21. August 2019 wegen Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen. Auch hier gab es wieder einmal nur eine Geldstrafe für den ausländischen Gewalttäter.

Der Fall ist erneut exemplarisch für den Umgang von Justiz und Medien mit ausländischen Straftätern. Milde Strafen ohne wirkliche Folgen für den Täter, wie zum Beispiel Abschiebung, zeigen keinerlei Wirkung. Die Täter begehen weitere Straftaten, oft auch noch schwerere. Eine Skandalisierung dieser laschen Praxis durch die Medien sucht man vergebens. Ganz im Gegenteil, es wird versucht, die Herkunft bei ausländischen Tätern stets wegzulassen oder zu verschleiern. Der Vorwurf der Lügen- oder auch wie in diesem Fall Lückenpresse ist durchaus berechtigt. Ob der Syrer, der aktuell in Untersuchungshaft sitzt, wegen des aktuellen Delikts ernsthafte Konsequenzen befürchten muss, darf bezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ausländer zwar versuchten Totschlag vor, aber die Nachsichtigkeit der Justiz bei ausländischen Straftätern ist stets gewährleistet, unabhängig von der Schwere der Tatvorwürfe. Wir fordern hingegen ganz klar die Abschiebung des gewalttätigen Syrers.

1 Kommentar

  • Man müsste mal die Antifa Aktivistinnen in Coburg dazu anhalten die Anliegen dieser beschnittenen Populationen zu befriedigen , wesentlich mehr können die ja auch nicht . Also lasst die Drogen liegen und kümmert euch um die Anliegen eurer Befruchter .

    Stefan Stolze 03.01.2021
×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×