Trotz Corona (und wachsendem Antisemitismus sowie Rassismus) verzeichnet das Innenministerium über 120.000 Asylanträge im Jahr 2020.
Seitdem 2016 die Zahl der gestellten Asylanträge in Deutschland ihren Höhepunkt erreicht hatte (ca. 746.000), ging ihre Zahl zwar Jahr für Jahr zurück, was aber keineswegs ein Grund zum Jubeln darstellt. Die im vorigen Jahr als grenzüberschreitende Anträge bezeichnet wurden, betrugen rund 76.000. Zusätzlich 6.520 Erstanträge von hier geborenen Kindern wurden bearbeitet.
Fast schon rechtspopulistisch äußerte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer(CSU): „Die Zahl der Asylbewerber ist erneut stark gesunken. Der Rückgang der Asylanträge in 2020 ist aber nicht allein auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, denn die Zahlen sinken schon das vierte Jahr in Folge.“ Das sei ein Beleg für gelungene Steuerung der Migration. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, so Seehofer weiter. Die meisten grenzüberschreitenden Asylanträge stellten mit 25.373 syrische Staatsbürger dar. Dahinter folgen mit 8.051 Afghanen und Iraker (7.335). In 2.878 Fällen konnte laut Ministerium das Herkunftsland nicht geklärt werden.
Deutsche Verwaltungsgerichte hatten in den ersten neun Monaten 2020 insgesamt 5.644 Asyl-Ablehnungen von Migranten aus Afghanistan aufgehoben. Hat solch eine Klage gegen die Asyl-Ablehnung Erfolg, werden dem „Flüchtling“ die Verfahrenskosten, wozu auch die Anwaltskosten zählen, von der Gegenseite, also dem BAMF, letztendlich dem Steuerzahler, erstattet.
Das Geschäft mit den Asylforderern blüht. Sozialverbände und Hilfsorganisationen wie Caritas oder Pro Asyl haben eigens großzügige Rechtshilfefonds eingerichtet, aus denen juristischer Beistand bezahlt wird. So treten Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen direkt an die Migranten heran und bieten Rechtsbeistand an. Die Vermittlung der Anwälte übernehmen die Überfremdungsorganisationen – aus eigener Initiative.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke bezeichnete den Anteil der BAMF-Entscheidungen, den die Gerichte als falsch bewertet hatten, als „inakzeptabel“. Die Behörde solle fehlerhafte Bescheide selbst überprüfen und korrigieren, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten. Ob die Bescheide durch Unfähigkeit des BAMF oder durch Spitzfindigkeit der Anwälte im Nachhinein als falsch bewertet wurden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Selbst bei endgültig abgelehnten Asylanträgen werden in den seltensten Fällen die Betroffenen zeitnah rückgeführt, sondern leben noch jahrelang geduldet in der BRD.