Das Bundesverfasungsgericht bestätigte nun das Urteil gegen den Mann (AZ: 1 BvR 842/19). Der entscheidende Punkt ist die erwiesene “personalisierende Zuordnung” der Äußerung. Dem Verurteilten sei klar gewesen, dass Beamte der örtlichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit im Einsatz seien und diese die Botschaft auf seinem Pullover lesen würden. Diese Gruppe hat das Amtsgericht zu Recht als “beleidigungsfähiges Kollektiv” eingeschätzt.
In ähnlichen Fällen wurden erstinstanzliche Urteile aber auch schon aufgehoben. Eine Frau die wegen einem “FCK CPS” Aufdruck verurteilt wurde vom Bundesverfassungsgericht freigesprochen.
Der Richter erklärte:
Dabei sei es um “allgemeine politische Stellungnahmen zum Kollektiv ‘Polizei’” gegangen. Der Begriff “Cops” allein sei außerdem so unspezifisch, dass nicht einmal klar sei, “ob sich dieser auf die deutsche Polizei oder ganz allgemein auf alle Personen mit polizeilichen Funktionen auf der Welt bezieht”.
Quelle: s-f-n.org
ACAB?
Wer braucht diesen englischen Müll?
Kirche -> Dorf.
Das “Problem” wird ohnehin bald “gelöst” sein,
da, aufgrund der BRD-Bildungspolitik, die zukünftigen Generationen eh kaum noch schreiben und lesen können….