Nachdem vier Ausländer eine 14-Jährige in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2019 vergewaltigt hatten (wir berichteten dazu hier und hier) erfolgte am vergangenen Montag der Schuldspruch durch das Landgericht Ulm. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Asylbewerber aus Afghanistan und dem Irak das Opfer in der Tatnacht mehrfach vergewaltigt hatten.
Doch auch hier ist die gängige Kuscheljustiz bundesdeutscher Gerichte gegenüber kriminellen Ausländern ersichtlich. Die Täter müssen in zwei Fällen lediglich für zwei Jahre und drei Monate und in den anderen zwei Fällen für zwei Jahre und zwei Monate hinter Gitter.
Ein Schandurteil, welches mich fassungslos und wütend macht.